Karussellbetreiber dreh’n am Rad

MINDESTLOHN Schausteller attackieren schwindelerregende Dokumentationspflichten

Der Vorsitzende des Schaustellerverbandes hält eine Trennung von Freizeit und Arbeit nicht für möglich

Die Schausteller der Osterwiese-Kirmes haben die Dokumentationspflichten beim Mindestlohn kritisiert. Die Verordnung sei weltfremd und treibe die Schausteller ungewollt in die Illegalität, sagte der Vorsitzende des Schaustellerverbandes im Land Bremen, Rudolf Robrahn.

So würden die MitarbeiterInnen auf den Jahrmärkten mit ihren ArbeitgeberInnen zusammen leben. Eine klare Trennung von Arbeit und Freizeit ist deshalb Robrahn zufolge nicht möglich. Als Gastredner lehnte auch der Vorsitzende der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU, Carsten Linnemann, die Dokumentationspflicht ab.

Wenn es einen ordentlichen Arbeitsvertrag gebe, sei doch alles geregelt, sagte er. Sollte ein Arbeitgeber nicht zahlen, könne der Mitarbeiter vor dem Arbeitsgericht klagen. Der Bürokratismus vergifte in den mittelständischen Betrieben das Arbeitsklima. Außerdem stelle die Pflicht alle Schausteller unter den Generalverdacht, sie wollten ihre Angestellten betrügen.

Das Schaustellergewerbe sei ein Beruf mit flexiblen Arbeitsbedingungen und Arbeitszeiten, unterstrich Robrahn. Auf- und Abbauzeiten oder witterungsbedingte Arbeitspausen seien nicht planbar. Die Arbeiten müssten dann erledigt werden, wenn sie anfallen, sagte er. Der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde gilt seit 100 Tagen.  (epd/taz)