Beispiel für Angstfreiheit ?

■ Untersuchungskommission weiter behindert

Er macht sein Grinsen zu harter Mark, indem er verspricht, auszupacken. Der Herr Krenz in der Bildzeitung. Wenn er es nur täte! Die Arbeit der unabhängigen Untersuchungskommission zu den Vorfällen um den 7. Oktober könnte für alle befriedigender aussehen. Für die Kommission, für die Betroffenen, auch für die vermeintlich Angeklagten, die Polizisten.

Sonnabend tagte der Ausschuß öffentlich, Resümee einer kräftezehrenden, sicher nervenaufreibenden Arbeit. Ihrem Ziel, zu „rekonstruieren, was wirklich war“, um „Angstfreiheit bei Bürgern und auch bei der Polizei“ herbeizuführen, könnten die Mitglieder durchaus näher sein.

Die Arten der Verletzungen, zumindest der physischen, sind genau aufgelistet. Zumindest die, die zur Anzeige gelangten. Nach wie vor dreht man sich jedoch im Kreis, werden neue Beklemmungen produziert, werden „Schuldige für die eigene Feigheit“ (Butzmann) gesucht, werden demagogisch Ursache und Wirkung gegeneinander ausgespielt. (Die armen Sicherheitskräfte, die mit Tomaten und Eiern beworfen worden wären.)

Nach wie vor ist jedoch der Mechanismus nicht offengelegt, der ein so perfektes Zusammenspiel von Polit-Büro-Befehl, Stasi und uniformierten Sicherheitskräften ermöglichte. Stutzig machte allerdings der Hinweis eines Kommissionsmitgliedes auf eine Vorlage, seinerzeit von Wolfgang Herger im Auftrag von Herrn Krenz erarbeitet. Dieses Dokument - so war im Roten Rathaus zu hören - liegt bei der Generalstaatsanwaltschaft. Der Kommission war es nicht möglich, detaillierte Einsicht, geschweige denn eine Kopie zu erhalten.

Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen, vergessen Sie trotzdem alles? Ein Beispiel für Angstfreiheit?

Immerhin trauen die, die etwas zu verschleiern haben, der Kommission doch einiges zu. Das ist gut so. Angstfrei werden alle erst sein, wenn die Mechanismen bekannt sind, die solches auszulösen vermochten. Bei Christa Wolf, Mitglied dieser Kommission, ist zu lesen: „Es nützt ja nichts. Das Versäumnis wird als Schuld eingeklagt und ist nicht wieder gut zu machen.“

gi