AKW bleibt am Netz

Das Oberverwaltungsgericht Schleswig beschloß gestern, daß das Kernkraftwerk Krümmel so lange nicht abgeschaltet wird, bis über den Antrag der Betreiber entschieden ist. Die Kernkraftwerk-Krümmel-GmbH will erzwingen, daß die alle vier Jahre fällige Ultraschall-Prüfung der Bodenplatte ins nächste Jahr verschoben wird, um so zwei Wochen Stillstand zu vermeiden.