Räumung, Abriß — aber wann?

Waren der Hafenrand GmbH als Eigentümerin der Hafenstraßenhäuser die Hände zwar in Sachen Kündigung der Mieter bis vorgestern gebunden, so hat Geschäftsführer Wolgang Dierksen sie dennoch nicht in den Schoß gelegt. Für den Tag X hat er die notwendigen Fakten geschaffen. Wie er der taz gestern bestätigte, wurden vom Bezirksamt-Mitte die Abrißgenehmigungen bereits für alle Häuser erteilt. Das heißt, es soll nicht mehr der sogenannte 6er-Block weichen, sondern alle Gebäude. Auch die Bauanträge für die neuen Wohnungen werden schon im Bezirksamt bearbeitet.

Doch noch ist es nicht soweit. Zunächst muß das Landgericht die Berufungsverfahren in Sachen Räumung aufnehmen. Nach der Entscheidung der Oberlandesgerichts (taz berichtete gestern) werden die Richter den Klagen stattgeben. Termine für die Verfahren wurden bisher noch nicht angesetzt, lange werden sie jedoch nicht mehr auf sich warten lassen. Im weiteren Rechtsstreit wird es dann von Bedeutung sein, ob das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe (die Bewohner wollen Verfassungsbeschwerde einlegen) die Räumung für die Dauer des Verfahrens aussetzt.

Auch wenn dies nicht geschieht, gibt es für die Hafenrand GmbH noch einige Unwägbarkeiten. Denn wenn der Gerichtsvollzieher zum Rausschmiß schreitet, kann er vor Überraschungen nicht ganz sicher sein. Ob er wirklich gegen alle Bewohner (über 100) einen vollstreckbaren Titel hat, wird er letzlich erst nach dem Vollstreckungs- Termin wissen. Wenn nicht, muß er für die betreffenden Wohnungen erneut Räumungsklagen einreichen. sako