FAP-Sympathisant verurteilt

Ein mehrfach wegen verfassungsfeindlicher Delikte vorbestrafter 45jähriger Berliner wurde gestern vom Amtsgericht Tiergarten wegen Verstoßes gegen das Waffen- und Versammlungsgesetz zu sechs Monaten Haft mit Bewährung und 500 Mark Geldbuße verurteilt. Der Angeklagte war am 1. Mai 1992 auf der Fahrt zu einer Veranstaltung der rechtsextremen FAP von der Polizei kontrolliert worden. Dabei stellten die Beamten eine umgebaute Gaswaffe sicher. Das Gericht wertete strafverschärfend die Risiken, eine solche Waffe zu einer Veranstaltung mitzunehmen, bei der mit gewalttätigen Auseinandersetzungen zu rechnen sei. Die Richter nahmen dem Angeklagten nicht ab, daß er als waffenerfahrener Mann keine Kenntnis von der Manipulation an seiner Gaswaffe gehabt haben wolle. Der wegen Verwendens von NS-Kennzeichen vorbestrafte Angeklagte hatte erklärt, wenn er jemandem von den Linken etwas hätte antun wollen, hätte er ganz andere Waffen mitgenommen.