„Zeugungsneid beim Gesetzgeber“

■ Bremer Juristin stellte ihre Vorschläge zur Reform des Sexualstrafrechts vor

„Neunzig Prozent der Gesetzgeber sind Männer und daher kraft ihres Amtes die Mächtigen im Land. Die Opfer sexueller Gewalt aber sind Frauen, Kinder und Abhängige, eben die Machtlosen," sagt Ursula Nelles. „Für die Gesetzgeber sind diese Opfer daher 'die anderen', und ein Rechtsschutz für sie ist für die Parlamentarier daher weniger evident als etwa der Täterschutz.“

Über die Schieflage im Sexualstrafrecht und eine mögliche Reform referierte die Bremer Rechtsprofessorin Ursula Nelles auf dem „6.Internationalen Symposium zur Reform des Sexualstrafrechts“. Zwei Tage lang diskutieren auf Einladung des Fachbereichs Rechtswissenschaft JuristInnen, KriminologInnen und BehördenvertreterInnen im Bremer Innovations- und Technologiezentrum (BITZ).

„Ein Drittel aller Frauen wird einmal im Leben vergewaltigt, ein Viertel aller Kinder wird mißbraucht, und 90 Prozent aller Frauen erfahren sexuelle Übergriffe am Arbeitsplatz,“ zitierte Nelles aus der Frauenforschung und der Kriminologie. „Vergewaltigung und Nötigung sind strukturell gleich. Die Ehe beseitigt nicht die sexuelle Autonomie der Frau. Deshalb muß Vergewaltigung auch in der Ehe strafbar sein,“ forderte die Juristin. Und die Gesetzesregelung, daß erzwungener Beischlaf härter zu bestrafen sei als Oral- oder Analverkehr, führte Nelles auf einen „atavistischen Zeugungsneid beim Gesetzgeber“ zurück.

Die Professorin plädierte für die Streichung der Strafrechtsparagraphen 173 (Beischlaf zwischen Verwandten), 175 (Homosexuelle Handlungen), 182 (Verführung), 183 (Exhibitionismus) und 183a (Erregung öffentlichen Ärgernisses). Viele dieser Delikte seien „opferlos“ und würden mit abenteuerlichen Behauptungen aufrechterhalten. So habe noch nach der Strafrechtsreform in den siebziger Jahren der berühmte Strafrechtler Dreher den „Schwulenparagraphen“ 175 verteidigt, weil „homosexuelle Herrschaft in Cliquen und Betrieben sozialschädlich sei.“

Freigegeben werden soll nach dem Willen von Nelles auch die Prostitution „vielleicht mit der Bedingung, daß die Frauen sich genossenschaftlich organisieren“. Sonst entstünde die Situation, daß der Gesetzgeber etwas verbiete, was er bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität als „geschütztes Rechtsgut“ interpretiere.

Liberalisierung auf der einen, Verschärfung auf der anderen Seite — bei den Opfern sei zu unterscheiden: es gebe Menschen, die über ihre Sexualität autonom entscheiden können, dann solche, die dazu aufgrund geistiger und körperlicher Schwächen nicht in der Lage seien, und schließlich Kinder.

Verschärft werden sollten die Strafen bei Delikten wie sexueller Nötigung oder der Ausnutzung von Zwangslagen. „Bisher gilt das nur für Justizbeamte, aber es sollte auch auf Beamte in ähnlichen existentiellen Gebieten, wie etwa beim Asylrecht, anwendbar sein“, forderte Ursula Nelles. Abhängigkeiten auf dem dienstlichen und wirtschaftlichen Gebiet sollten bei dieser Diskussion nicht vergessen werden.

Auch die Pornographie sei eigentlich ein „opferloses Delikt“, was die Verbreitung betreffe. Freiwillige Mitwirkung sei nicht strafrechtlich zu ahnden, wohl aber der Mißbrauch von Menschen bei der Herstellung. Bei der Frage der Kriminalisierung von Pornographie täten sich seltsame Koalitionen zusammen, so Nelles: „Sittenwächter mit Feministinnen“. Eine Kriminalisierung des Besitzes von Pornographie lehnte sie ab: „Das ist kontraproduktiv. Denn dann gibt es einen Schwarzmarkt, die Pornos werden teuer, und das ist der beste Nährboden für das organisierte Verbrechen.“

Bernhard Pötter