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Beim Zahnarzt mit Aids-Virus angesteckt

■ Bisher sind nur wenige Fälle bekannt

„Fünf PatientInnen beim Zahnarzt mit dem Immunschwächevirus HIV infiziert.“ Mit Schrecken wurde vor drei Jahren diese Meldung des US-amerikanischen „Center for Disease Control and Prevention“ (CDC) aufgenommen. Alle fünf PatientInnen waren bei einem aidskranken Zahnarzt, der inzwischen verstorben ist, in Behandlung. Obwohl bis heute immer noch nicht aufgeklärt ist, wie es zu der Übertragung der Viren kommen konnte, gab die US-Behörde jetzt weitgehend Entwarnung: Sie hält es für sehr unwahrscheinlich, daß durch kontaminierte Instrumente des Zahnarztes der Virus übertragen werden kann.

Unbestritten ist bisher, daß die fünf PatientInnen sich in der Praxis des Zahnarztes angesteckt haben. Vermutlich ist es durch den direkten „Zahnarzt-Patienten-Kontakt“ über Blut zu den HIV-Infektionen gekommen. Davon gehen zumindest die amerikanischen WissenschaftlerInnen aus, die den Fall untersuchten. Für die ursprünglich aufgestellte Spekulation, der Zahnarzt hätte seine PatientInnen mit Absicht infiziert, ließen sich keine Hinweise finden. Befürchtet wurde aber vor allem, daß die Viren durch die Instrumente des Zahnarztes verbreitet werden könnten. Eine Infektion von PatientIn zu PatientIn wäre damit möglich geworden. Tatsächlich konnte auch Erbsubstanz des HIV an zahnärztlichen Instrumenten nachgewiesen werden. Es handelte sich dabei aber nur um Bruchstücke der Viren-DNA, die kein infektiöses Potential mehr besitzen sollen.

Nach Darstellung einer Wissenschaftlergruppe des Bundesgesundheitsamtes und der FU Berlin sind in einem Zeitraum von über zehn Jahren weltweit lediglich diese fünf Fälle bekanntgeworden. Und das bei mehr als „15.000 Patienten, die durch HIV-infizierte Ärzte behandelt wurden“. Ihrem Bericht im Bundesgesundheitsblatt zufolge sei in einer zahnärztlichen Praxis Blut die „wahrscheinlich einzige Quelle“ für eine HIV- Infektion. Ganz sicher scheinen sie sich dabei aber auch nicht zu sein, denn um ein noch bestehendes „Restrisiko“ auszuschließen, empfehlen sie, daß die zahnärztlichen Instrumente zwischen zwei Behandlungen „ausreichend gesäubert, desinfiziert und sterilisiert werden müssen“. Wolfgang Löhr

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