Kardinal Fuchs

Abschaffen — so lautet der kurze Kommentar des Bürgermeisters über einen Passus im Bremischen Wahlgesetz, der potentiellen Regierungsmitgliedern auferlegt, drei Monate in Bremen gewohnt zu haben, bevor sie ihre Geschäfte im Senat aufnehmen können. Darüber kann man diskutieren und entscheiden.

Nicht diskutierbar ist allerdings der Standpunkt von Staatsrat Dr. Andreas Fuchs. Der hält das Regierungsgutachten für der Weisheit letzter Schluß und verkündet das Ende der Diskussion. So brüsk seine Formulierungen auch sind: Sie legen den Schluß nahe, daß die Senatskanzlei nichts so sehr fürchtet wie ein juristisches Gegengutachten.

Das absolutistische Gebaren Fuchs' verkehrt den Sinn des Rechtsgutachtens ins Gegenteil. Die Wahl eines Senatsmitgliedes sollte juristisch untermauert werden. Daß die Senatskanzlei dabei nicht einmal juristische Konsequenzen für den Fall eines Gegengutachtens aufzeigen kann, ist so arm, daß man Absicht unterstellen muß. Wie schon beim Thema Asylschiff, als Staatsrat Fuchs den Senat über die Position Wedemeiers im Unklaren ließ und damit eine tiefe Krise in der SPD auslöste, handelt Fuchs hier erneut wie Kardinal Richilieu unter Ludwig XIII. Markus Daschner