25 Monate Haft für Kindesmißhandlung

Zu 25 Monaten Haft wegen fahrlässiger Körperverletzung und unter Einbezug einer Strafe für eine Raubtat verurteilte das Landgericht gestern einen 48jährigen Mann aus Mitte. Das Gericht war überzeugt, daß der Angeklagte den zweijährigen Sohn seiner Lebensgefährtin im Februar 1992 in eine Badewanne mit kochendheißem Wasser gesetzt hatte. Der Junge zog sich lebensgefährliche Verbrühungen zu. Damit verneinte die Strafkammer die Unfallversion des Mannes, wonach der kleine David unbeobachtet und allein in die Wanne geklettert sei. Für die fahrlässige Tat des 48jährigen sprach das Gericht acht Monate Haft aus.