: 25 Monate Haft für Kindesmißhandlung
Zu 25 Monaten Haft wegen fahrlässiger Körperverletzung und unter Einbezug einer Strafe für eine Raubtat verurteilte das Landgericht gestern einen 48jährigen Mann aus Mitte. Das Gericht war überzeugt, daß der Angeklagte den zweijährigen Sohn seiner Lebensgefährtin im Februar 1992 in eine Badewanne mit kochendheißem Wasser gesetzt hatte. Der Junge zog sich lebensgefährliche Verbrühungen zu. Damit verneinte die Strafkammer die Unfallversion des Mannes, wonach der kleine David unbeobachtet und allein in die Wanne geklettert sei. Für die fahrlässige Tat des 48jährigen sprach das Gericht acht Monate Haft aus.
Eine Koalition, die was bewegt: taz.de und ihre Leser:innen
Unsere Community ermöglicht den freien Zugang für alle. Dies unterscheidet uns von anderen Nachrichtenseiten. Wir begreifen Journalismus nicht nur als Produkt, sondern auch als öffentliches Gut. Unsere Artikel sollen möglichst vielen Menschen zugutekommen. Mit unserer Berichterstattung versuchen wir das zu tun, was wir können: guten, engagierten Journalismus. Alle Schwerpunkte, Berichte und Hintergründe stellen wir dabei frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade jetzt müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Was uns noch unterscheidet: Unsere Leser:innen. Sie müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Es wäre ein schönes Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen