Verfahren eingestellt

■ Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen gegen Limbach wegen Honecker ein

Die Staatsanwaltschaft beim Landgericht Berlin hat ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts eines strafbaren Bruchs des ärztlichen Vertrauensverhältnisses gegen Justizsenatorin Jutta Limbach (SPD) eingestellt. Das teilte Justizsprecher Bruno Rautenberg gestern mit.

Die Anzeige hatten die Anwälte von Ex-DDR-Staats- und Parteichef Erich Honecker gegen die Senatorin gestellt. Sie hatten ihr vorgeworfen, vertrauliche Informationen des Krebsspezialisten Prof. Peter Neuhaus über Erich Honeckers Gesundheitszustand an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet zu haben.

Hintergrund der Anzeige war ein Gespräch, in dem der Krebsspezialist Honecker am Vorabend seiner Haftentlassung Mitte Januar mitgeteilt hatte, daß er dessen Leberkrebs für operabel halte. Über dieses Gespräch soll Neuhaus – so die Anwälte – der Senatorin ohne Wissen Honeckers berichtet haben, was nach Auffassung der Honecker-Anwälte ein strafbarer Bruch des ärztlichen Vertrauensverhältnisses war. Frau Limbach soll sich aus Sicht des 80jährigen strafbar gemacht haben, weil sie diese Angaben an den Generalstaatsanwalt übermittelt habe.

Zur Begründung der Einstellung des Verfahrens erklärte die Staatsanwaltschaft, Prof. Neuhaus habe der Justizsenatorin zwar Geheimnisse im Sinne von Paragraph 203 Abs. 1, Nr. 1 Strafgesetzbuch offenbart, die ihm als Gutachter und Arzt anvertraut worden seien. Dazu habe ihn die Senatorin aber nicht angestiftet, denn er habe Frau Limbach von sich aus angerufen. Sie habe nicht auf ihn eingewirkt. dpa