Wie aus der Pistole geschossen

■ Mit der Knarre vom Balkon: Antwort eines Nachbarn auf Jungenstreich

Ein Jungenstreich: Der 14jährige Torsten sammelte zusammen mit seinen Freunden Eicheln und warf sie gegen das Fenster von Rudolf S., einem älteren Mann aus der Nachbarschaft. Die Jungen wollten den Mann ein bißchen ärgern: „Wir wissen, der regt sich leicht auf.“ Als sie weglaufen wollten, trat Rudolf S. auf seinen Balkon raus und schrie: „Bleibt stehen, ihr Arschlöcher!“ Und dann - schoß er.

Torsten hörte den Knall, sah einen Federpfeil und spürte dann einen Stich unterhalb der rechten Kniescheibe. So schilderte der Verletzte gestern im Bremer Amtsgericht den Vorfall, der sich im vergangenen Dezember ereignet hatte. Als der Angeklagte Rudolf S. erzählte, was sich zugetragen hat, klang alles ganz anders: Die Kinder hätten zum wiederholten Male den Rasen vor seiner Wohnung betreten, und das sei schließlich keine Spielwiese, sondern ein Zierrasen. Außerdem hätten sie Steine gegen die Fensterscheiben geschmissen.

„Irgendwann hat man die Hutschnur voll und reagiert halt irgendwie“, sagte Rudolf S. gestern vor Gericht. Außerdem behauptete er, mit seiner Gaswaffe könne man keine Federpfeile abfeuern. Und überhaupt: „Der Junge kann sich auch selbst verletzt haben. Da sind viele Dornenbüsche“, gab der Angeklagte zu Bedenken. Als der Richter ihm die Schußwaffe zeigte und meinte, die sähe aber furchterregend aus, lachte der Angeklagte nur: „Die habe ich noch nie benutzt. Da kann man ja auch nichts mit machen.“ Das mochte ihm das Gericht aber nicht so recht glauben und ließ Fremdgutachten erstellen.

Demnach funktioniert die Pistole bei Präzisionsbolzen (Federpfeilen) einwandfrei. Ein Kinderarzt bestätigte den Einstich an Torstens Knie. Als „absolute Überreaktion“ bezeichnete der Richter die Tat des Angeklagten und verurteilte ihn zu 80 Tagessätzen a 15 Mark. Die Gaswaffe wollte der Richter einziehen, der Angeklagte verzichtete freiwillig darauf. Als