Kommentar: Zwei links, zwei rechts
■ Warum die Brille der amtlichen Demokratiehüter geputzt werden muß
Der Verfassungsschutzbericht funktioniert auch in seiner neuesten Auflage nach dem altbekannten Strickmuster: zwei links, zwei rechts, einen fallenlassen. Die übliche Gleichsetzung rechtsextremer, auf Minderheitenunterdrückung gerichteter Umtriebe mit linker, an Emanzipationsparolen orientierter Politik unter dem Stichwort „Extremismus“kann nicht oft genug kritisiert werden.
Ein Staat, der unfähig ist, „demokratiefeindliche Aktivitäten“inhaltlich zu differenzieren und zu bewerten, stellt Selbsterhaltungstrieb und abstrakte Rechtsstaatlichkeit über die oft mit Fundamentalkritik beginnende Fortentwicklung der eigenen Strukturen und Werte.
Zudem hat der Verfassungsschutz in seinem Bericht den eigenen Zuständigkeitsbereich auf der linken Seite erneut aufgebläht. Anders als im vorigen Jahr wird dem linken Rechtshilfe-Verein „Rote Hilfe e.V“, dessen vorrangige Aufgabe es ist, Prozeßkostenunterstützung in „politischen Prozessen“zu leisten, statt Fußnoten ein eigenes Unterkapitel gewidmet. Warum linke Rechtshilfe in Hamburg das Ziel nachrichtendienstlicher Aktivitäten sein muß, bleibt Wrocklages und Wagners Geheimnis.
Kein Thema des Berichts sind hingegen die Aktivitäten der „Scientology-Church“, obwohl der Senator einräumt, das „Fernziel“der Psycho-Sekte sei eine „totalitäre Staats- und Gesellschaftsordnung“.
Deshalb: Die Brille, durch die die amtlichen Demokratiehüter blinzeln, muß dringend geputzt werden. Marco Carini
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