Flora-Prozeß: Freispruch

Alle Prozeßparteien waren sich gestern einig, daß Gunnar G. und Claus S. vom Vorwurf des Landfriedensbruchs und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte freizusprechen sind. „Die Aussagen der beteiligten Polizisten“, so Staatsanwalt Jung, könne man teilweise „vergessen“. Zu offensichtlich selektiv sei das Erinnerungsvermögen der Beamten zu den Vorgängen bei der Demonstration an der Roten Flora am 16.6.95 gewesen. Die Absurditäten der Aussagen hatten für Erheiterung gesorgt im Gerichtssaal (s.taz 28.8.).

Verteidiger Jan Mohr sprach gestern von „gezielten Falschaussagen“, mit denen die Beamten „ihr Verhalten rechtfertigen wollen“– gegen vier der Polizisten wird noch wegen Körperverletzung ermittelt. Gunnar G. war bei seiner Festnahme schwer verletzt worden. „Der Vorwurf des Eindreschens auf einen am Boden liegenden Demonstranten ist nicht von der Hand zu weisen“, bestätigte der Staatsanwalt die „Exzesse“des Einsatzzuges Mitte.

Die Verteidigung lobte das Gericht für ein faires Verfahren und kritisierte die Dienststelle Interne Ermittlungen: „Es gibt im Apparat keinen Willen, gegen Polizeiübergriffe vorzugehen.“Den kann der Sprecher der Staatsanwaltschaft Rüdiger Bagger dagegen durchaus erkennen. Gegen die Beamten werde weiter ermittelt – jetzt möglicherweise zusätzlich wegen Falschaussage. hedi