Noch im Gericht gehetzt

Aufstachelung zum Rassenhaß: Bewährungsstrafe und Geldbuße für den „Deutschen Konservativen“Werner Siegerist  ■ Von Hertha Zorn

Der Rechtsnationalist Werner-Joachim Siegerist ist gestern vom Hamburger Landgericht in zweiter Instanz wegen Volksverhetzung, Aufstachelung zum Rassenhaß und Beleidigung zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt wurden. Der Vorsitzende des Vereins „Die Deutschen Konservativen“muß außerdem eine Geldbuße von 24.000 Mark zahlen. Der mitangeklagte Geschäftsführer des Vereins wurde freigesprochen.

Siegerist, der auch Vorsitzender einer lettischen Partei ist, hatte vor Gericht die Verantwortung für zwei Hetzschriften der „Deutschen Konservativen“aus dem Jahre 1992 übernommen. In einer Auflage von jeweils 17.000 Stück hatte der heute 50jährige einen Spendenaufruf für eine Anzeigenkampagne gegen das deutsche Asylrecht verschickt. Darin hatte er „Zigeuner“als „übles und durchweg kriminelles Pack“beschimpft. „Zigeuner produzieren Kinder wie die Karnickel“hatte es außerdem in dem Pamphlet geheißen, dem ein Überweisungsvordruck mit dem Stichwort „Zigeunerterror“beigefügt war. Siegerist war dafür in der ersten Instanz im April 1994 zu anderthalb Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt worden.

Die Adressaten des Rundschreibens bedankten sich mit Spenden von insgesamt 85.000 Mark, die jetzt vom Gericht eingezogen wurden. Tatsächlich war damals nur eine einzige Anzeige – Überschrift „Kriminelle Zigeuner“– im „Ostpreußenblatt“erschienen. Die Restsumme soll vor allem für Gehälter des Vorsitzenden, des Geschäftsführers und eines weiteren Vorstandsmitgliedes draufgegangen sein.

Siegerist, der in der zweiten Instanz die Formulierungen, nicht aber die Sachaussagen der Texte zurückgenommen hatte, versuchte, selbst den Prozeß finanziell auszuschlachten und die „Deutschen Konservativen“erneut als Geldmaschine zu nutzen. „Bitte lassen Sie die Deutschen Konservativen nicht im Stich“, bat er in einem Brief gleichgesinnte Spender um einen Obulus. Immerhin hatte er für sich und seinen Mitangeklagten sieben Anwälte angeheuert, die einen Freispruch durchsetzen sollten. Ihre Zeugen mühten sich vor Gericht nach Kräften, die Roma und Cinti weiter zu diskriminieren, indem sie von rumänischen Frauen berichteten, die ihre Kinder zum Kauf anböten.

Doch das Kalkül ging nicht auf. „Wut oder Haß vermag das nicht auszulösen“, sagte der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung. Vielmehr stelle sich die Frage, wie die Rumäninnen mit der Not lebten. „Was mag in ihnen vorgehen?“