■ Dokumentation
: Patientenschutz

Wesentliches Ziel der Initiative für ein Patientenschutzgesetz ist ein gleichgewichtiges Verhältnis zwischen Leistungserbringern im Gesundheitswesen – also ÄrztInnen und anderen TherapeutInnen, PflegerInnen und Gesundheitsfachberufen – und PatientInnen durch eine Verbesserung der rechtlichen Lage der PatientInnen sowie eine Verbesserung der Leistungs- und Beziehungsqualität.

Patienten haben das Recht

*frei über ihren Körper und medizinische Versorgung zu entscheiden, *ihre LeistungserbringerIn frei zu wählen, *auf eine gute und sorgfältige Behandlung, *auf Wahrung ihrer Privatsphäre und Vertraulichkeit ihrer Daten, *auf eine aktive Beteiligung an der eigenen Gesundung, *weder wegen ihres Geschlechts, ihres Alters, ihrer Herkunft etc. benachteiligt zu werden, *rechtzeitig und verständlich mündlich und schriftlich über die Art, Alternativen und Risiken einer Behandlung aufgeklärt zu werden, *nach einer Behandlung eine Quittung über die Leistungen zu erhalten, *auf Kopien oder Originale ihrer Krankenunterlagen.

Behandlungsfehler:

Werden PatientInnen infolge eines Behandlungsfehlers verletzt oder getötet, haben die VerursacherInnen den daraus resultierenden materiellen und immateriellen Schaden zu ersetzen. Die Haftung ist unabhängig von einem Verschulden der LeistungserbringerInnen. Diese müssen nachweisen, daß kein Behandlungsfehler vorliegt. Bei Aufklärungsmängeln haften die LeistungserbringerInnen wie bisher. Außergerichtliche Streitschlichtung geschieht durch neue unabhängige regionale Schlichtungskommissionen, die zu gleichen Teilen aus PatientenvertreterInnen, LeistungserbringerInnen und Krankenkassen bestehen und ihre Entscheidungen nach mündlicher Verhandlung treffen. Die Haftpflichtversicherungen müssen den Ansprüchen der PatientInnen auf Schadenersatz unverzüglich nachkommen, und sie dürfen ÄrztInnen nicht hindern, sich zu einem Behandlungsfehler zu bekennen.

Qualitätssicherung:

Für alle LeistungserbringerInnen sind Qualitätskriterien und Zertifizierungen zu entwickeln, die dem Wohl der PatientInnen Vorrang einräumen. Die Einhaltung dieser Qualitätskriterien ist regelmäßig jährlich von einer unabhängigen Kommission für Qualitätssicherung zu überprüfen. Leistungen im Gesundheitswesen müssen in Zukunft auch abhängig von ihrer Qualität vergütet werden.

Patientenberatungsstellen: In den Regionen werden unabhängige Patientenstellen eingerichtet, die Anregungen und Beschwerden von PatientInnen über LeistungserbringerInnen entgegennehmen und Konsequenzen daraus zu ziehen. Diese Stellen sind berechtigt, die PatientInnen rechtlich zu beraten und zu vertreten. Finanziert werden diese Stellen überwiegend aus öffentlicher Hand.

Die Leitlinien sind von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Patientenstellen in Kooperation mit anderen Patientengruppen erstellt worden. Anregungen und Anfragen an die Bundesarbeitsgemeinschaft der Patientenstellen, Auenstr. 31, 80469 München, Tel.: (089) 77 25 65.