In Haft „glaubwürdiger geworden“

■ Ghanaerin für Suche nach verschwundener Tochter freigelassen

Fünf Monate saß die Ghanaerin Sarah Q. in Bremer Abschiebehaft. Jetzt wurde sie entlassen – damit sie ihre Tochter suchen kann. „Wir haben mittlerweile den Eindruck gewonnen, das Kind könnte doch noch in Deutschland sein“, erklärte der Leiter des Bremer Ausländeramtes, Dieter Trappmann, gegenüber der taz. Die Frau habe während der Abschiebehaft „an Glaubwürdigkeit gewonnen.“ Mit einer jetzt ausgestellten Grenzübertrittsbescheinigung erhalte die Ghanaerin einen befristet legalen Status, der aber nach einem Monat mit einer Ausreise enden müsse.

Die Polizei hatte die Ghanaerin, die sich nach einem abgelehnten Asylverfahren jahrelang illegal in Deutschland aufgehalten hatte, im Februar im Rahmen einer Razzia gegen illegale Prostitution in Ostdeutschland festgenommen und nach Bremen überstellt. Hier hatte Sarah Q. sich vergeblich um die Freilassung aus Abschiebehaft bemüht, um nach ihrer achtjährigen Tochter zu suchen. Ein erster Haftprüfungstermin war für sie negativ ausgegangen. Die Ausländerbehörde hatte unterdessen die Abschiebung der Frau betrieben und diese der ghanaischen Botschaft in Bonn vorgeführt. Dieses Vorgehen hatte der damalige Sprecher der Innenbehörde, Stefan Luft, kommentiert: „Es ist alles rechtens und im Moment gibt es ja auch kein Kind.“

Die Ausländerbehörde hatte das Verschwinden des Mädchens als Trick der Mutter gewertet, um die Abschiebung aus Deutschland zu verhindern. Ghislaine Valter von der Gruppe „Grenzenlos“ dagegen hatte sich unter anderem unter Hinweis auf die UN-Kinderschutzkonvention vom ersten Tag an für die Mutter eingesetzt, wie auch der Anwalt der Betroffenen, Hans Meyer-Mews. Beide hatten darauf verwiesen, daß nur die Mutter das Kind wiederfinden könne. Hauptargument war gewesen, daß die Frau das Kind offenbar bei illegal eingewanderten Landsleuten untergebracht habe – weswegen offizielle polizeiliche Suchaktionen erfolglos geblieben seien. Die Mutter des Mädchens hatte ihre Abschiebung im April selbst verhindert – indem sie sich am Flughafen vor Bundesgrenzschützern geweigert hatte, den gebuchten Flug anzutreten.

Wäre das Bremer Ausländeramt in dem Bemühen, die Ghanaerin ohne Kind abzuschieben, erfolgreich gewesen, hätte sie einen Präzedenzfall geschaffen. Kein anderes Bundesland hat bislang eine Mutter ohne Kind abgeschoben. Die Freilassung der Frau war jetzt im Rahmen einer Haftbeschwerde vor dem Bremer Landgericht zustande gekommen. ede