Zwangsorgie verboten

 ■ 450 Qudratzentimeter Platz stehen einer Legehenne derzeit zu: Das ist verfassungswidrig n Von Gernot Knödler

„Es ist nichts dafür ersichtlich, dass es dem artgemäßen Ruhebedürfnis einer Henne entsprechen könnte, gemeinsam mit anderen Artgenossinnen auf- oder übereinander zu schlafen“, hat das Bundesverfassungsge-richt in seinem „Legehennen-Urteil“ vom Sommer festgestellt. Die 450 Quadratzentimeter – das ist ungefähr die Fläche innerhalb des Stacheldraht-Rahmens – sind nach Ansicht des Gerichts schlicht verfassungswidrig. Auch die neue EU-Richtlinie, die 550 Quadratzentimeter pro Huhn verlangt, reicht nicht aus: Eine leichte Legehenne brauche mindestens 690 Quadratzentimeter, allein um schlafen zu können, urteilte das Gericht.

Carsten Krieger vom Tangstedter Öko-Gut Wulksfelde geht noch weiter: „Ein Huhn im Käfig zu halten, geht grundsätzlich nicht, wenn es seine Grundbedürfnisse befriedigen können soll“, sagt der Hühnerexperte. Die Hennen müssten dazu scharren, im Sand baden und auf eine Stange steigen können. Alles andere sei Tierquälerei – eine Quälerei, die vom weitaus größten Teil der tierlieben Deutschen gedankenlos mitgemacht wird.

Rund 90 Prozent aller Hühner leben nach Angaben der Vertriebsgesellschaft Neuland in Käfigen. Zehn Erzeuger halten 85 Prozent der Hennen. Sie kämpfen mit Preisdifferenzen von Zehntelpfennigen pro Ei. Bei den Millionen von Eiern, die auf dem Umweg über Nudeln oder direkt in die Supermärkte wandern, addiert sich das zu stattlichen Summen.

„Ich denke, dass die Hauptschuld beim Konsumenten liegt“, sagt Krieger. Die Hersteller reagierten auf den Markt und dort haben die Kunden die Wahl. Was sich allerdings hinter Eiern aus Käfig-, Boden-, Freiland- oder Öko-Haltung versteckt, mag manchen so verwirren, dass er schlicht zum Billigsten greift – besonders angesichts neuer Produkte, wie extra großen Eiern auf Stroh.

Bei Käfig- oder Batteriehaltung sind die Hennen auf allen Seiten in einem Drahtgitter eingesperrt. Bestimmte Drahtstärken und Maschenweiten sind vorgeschrieben. „Es ist aber immer noch üblich, dass sich die Hühner mal einen Zeh abreißen“, sagt Björn Ortmanns von Bioland.

In der Bodenhaltung haben die Hennen einen Boden ohne Löcher unter den Krallen, der überdies mit Streu bedeckt ist. Bei Freilandhaltung kommen pro Huhn zehn Quadratmeter Auslauf im Freien hinzu. Alles in allem strengere Vorschriften gelten nur für Bio-Eier.

Die einschlägige EU-Verordnung erlaubt höchstens sechs Legehennen pro Quadratmeter Stallfläche und schreibt mindestens vier Quadratmeter Auslauf vor, wobei sich nicht mehr als 230 Hühner auf einem Hektar tummeln dürfen.

Bio bedeutet also nicht automatisch Freilandhaltung. Dafür ist diese Art der Hühnerhaltung in den ökologischen Landbau eingebunden. Die Hälfte des Futters für die 800 Legehennen auf dem Öko-Gut Wulksfelde zum Beispiel muss dort geerntet worden sein. Der Mist, den die Hühner produzieren, wird auf dem Gut zum Düngen verwendet. „Mist ist auf Biohöfen Mangelware“, sagt Ortmanns.

Hinzu kommt, dass für die ökologischen Hühnerhalter Wachstumsförderer, Antibiotika und Hormone als Futterzusatz ebenso tabu sind wie gentechnisch veränderte Pflanzen. Die Tiere werden nach staatlichen Vorschriften geimpft und nur im Notfall mit Antibiotika behandelt.

Für Mitglieder bei Neuland, einem Verein für tiergerechte und umweltschonende Nutztierhaltung, liegt der Schwerpunkt etwas anders: Zwar sind Importfutter und Futterzusätze verboten, das Futter muss jedoch nicht aus ökologischem Landbau stammen. Dafür sind Neuland-Eier immer solche aus Freilandhaltung.