Gericht erlaubt Abschiebung

Die Innenverwaltung darf einen selbstmordgefährdeten Bosnier in seine Heimat abschieben. Das Verwaltungsgericht hat in einer Entscheidung vom Donnerstag einen Antrag auf Aussetzung der Abschiebung abgelehnt, teilte die Pressestelle gestern mit. Die Richter gehen nach einem Gutachten zwar davon aus, dass bei dem 33-Jährigen weiterhin Selbstmordgefahr besteht. Er könne jedoch keinen Abschiebeschutz beanspruchen, weil er sowohl während des Rückfluges als auch in seiner Heimat „nicht sich selbst überlassen“, sondern psychiatrisch betreut werde. Der Bosnier hatte am 12. Dezember vergangenen Jahres in der Köpenicker Abschiebehaft versucht, sich zu töten. Sollte es allerdings zu „unverhältnismäßigen Verzögerungen“ bei der Abstimmung von deutschen und bosnischen Behörden kommen, habe der Mann Anspruch auf eine Duldung, teilte das Gericht mit. DDP