Kohl kommt davon

Das Ermittlungsverfahren gegen Exkanzler Helmut Kohl dürfte gegen Zahlung einer Geldbuße in Höhe von 300.000 Mark eingestellt werden

BERLIN taz ■ Helmut Kohl (CDU) muss nicht mehr mit einem Gerichtsverfahren rechnen. Die Bonner Staatsanwaltschaft wird das Ermittlungsverfahren wegen Untreue gegen den früheren Bundeskanzler gegen Zahlung eines Bußgeldes in Höhe von 300.000 Mark einstellen. Eine entsprechende Meldung der Nachrichtenagentur dpa wollte gestern der Anwalt Kohls, Stephan Holthoff-Pförtner, gegenüber der taz nicht dementieren. Die Bonner Staatsanwaltschaft verweigerte eine Stellungnahme, ohne sich zur Sache zu äußern.

Gerüchte über eine Einstellung des Verfahrens waren erstmals im Juli vergangenen Jahres aufgetaucht. Damals war von 200.000 Mark die Rede. Das Ermittlungsverfahren gegen Kohl war angestrengt worden, nachdem bekannt geworden war, dass Kohl in den Jahren 1993 bis 1998 bis zu 2 Millionen Mark an Spenden bar erhalten und nicht in den CDU-Rechenschaftsberichten ausgewiesen hatte. Das betraf auch die Überweisung von Fraktionsgeldern an die Partei.

Kohls Anwalt Holthoff-Pförtner erklärte gestern, dass er im Februar mit der Entscheidung von Landgericht und Staatsanwaltschaft in Bonn rechne. Die Einstellung des Verfahrens dürfte laut Holthoff-Pförtner nach Paragraf 153 a der Strafprozeßordnung erfolgen. Danach kann die Staatsanwaltschaft mit Zustimmung des Gerichts und des Beschuldigten von einem Hauptverfahren absehen, wenn der Beschuldigte „zur Wiedergutmachung des durch die Tat verursachten Schadens eine bestimmte Leistung erbringt“. Dass Kohl sich diesem Ausweg anschließen wird, gilt als wahrscheinlich. Andernfalls wäre er, nach erfolgter Verurteilung, der erste vorbestrafte Exbundeskanzler.

Holthoff-Pförtner erklärte, er habe mit Kohl zu einem früheren Zeitpunkt einen „solchen Ausweg nach 153 a schon einmal theoretisch erörtert und dabei keinen Anlass gesehen, einen solchen Ausweg zu verhindern“. Damit entginge Kohl zum zweiten Mal einem Gerichtsverfahren. Bereits in der Flick-Affäre in den 80er-Jahren waren Ermittlungsverfahren gegen Kohl eingestellt worden. Einfluss auf die Entscheidung der Bonner Staatsanwaltschaft wird neben der öffentlichen Entschuldigung Kohls auch die Wiedergutmachungsaktion haben, bei der er rund 8 Millionen Mark Spenden für die CDU sammelte. SEVERIN WEILAND