Trubel ums Tuch

Niedersachsen und Bremen erwägen Kopftuchverbot im öffentlichen Dienst, Hamburg und Kiel nicht

hamburg taz ■ Die heute beginnende Kultusministerkonferenz soll über die Folgen aus dem „Kopftuchurteil“ des Bundesverfassungsgerichts vom 24. September beraten. Außer Niedersachsen sind die norddeutschen Länder im Streit um das Tragen eines Kopftuches im öffentlichen Dienst unentschieden oder sehen keinen Handlungsbedarf.

„In Niedersachsen wird es keine Lehrerinnen geben, die mit Kopftuch unterrichten“, bekräftigte gestern Kultusminister Bernd Busemann (CDU). Das Verbot solle „die weltanschaulich-religiöse Neutralität“ an den Schulen garantieren. Zurzeit werde geprüft, wo im Gesetz nachgebessert werden muss.

Auch Bremens Bildungssenator Willi Lemke (SPD) neige dazu, der Bürgerschaft einen Gesetzentwurf für ein Verbot zu unterbreiten, sagte sein Sprecher Rainer Gausepohl. Unterstützung kam vom Koalitionspartner CDU, Lemkes eigene Partei meldete starke Bedenken an. Die SPD-Fraktion will nun eine Anhörung zum Thema durchführen. Mit Blick auf die Ministerkonferenz in Darmstadt sagte Gausepohl: „In jedem Fall wäre eine bundeseinheitliche Regelung zu begrüßen.“

Dafür macht sich auch Schlewig-Holstein stark. Im eigenen Land bestehe aber derzeit „kein unmittelbarer Handlungsbedarf“, hieß es im SPD-geführten Bildungsministerium in Kiel. So gäbe es in Schleswig-Holstein keine Lehrerin, die mit Kopftuch unterrichte. Auch die Hamburger Bildungsbehörde hält ein Gesetz derzeit für unnötig. Dort unterrichte bereits seit drei Jahren eine Lehrerin mit Kopftuch, sagte Sprecher Alexander Luckow: „Es gibt keine Beschwerden.“

Das Bündnis der Islamischen Gemeinden in Norddeutschland (BIG) forderte die Länder zu Toleranz auf. „Wo der Minirock erlaubt ist, soll auch mit Kopftuch gelehrt werden dürfen“, sagte Mustafa Yoldas vom BIG. „Wir verstehen nicht, dass es so viel Trubel um ein Stück Stoff gibt.“

Im Kopftuchstreit zwischen der muslimischen Lehrerin Fereshta Ludin und dem Land Baden-Württemberg hatte das Bundesverfassungsgericht gesetzliche Regelungen durch die Länder verlangt. EVA WEIKERT