Volkszählung: Bögen zerstampft

■ Elektronische Speicherung von Daten geplant Mantelbögen sollen bundesweit eingestampft werden

Aus Berlin Birgit Meding

Die Berliner Alternative Liste berichtete gestern von weiteren rechtswidrigen Einzelheiten innerhalb der Vorbereitung zur Volkszählung 87. Damit gab die AL bekannt, was Innensenator Kewenig letzten Freitag in einer Sitzung des Unterausschusses Datenverarbeitung enthüllt hatte. Entgegen dem Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts und dem Volkszählungsgesetz, die eine streng anonyme Verarbeitung der Daten fordern, ist es in Berlin aufgrund des Einsatzes von 48 Personalcomputern doch möglich, alle Namen von Auskunftspflichtigen elektronisch zu speichern und zu verarbeiten. Demnach sollen die Daten des Landeseinwohneramtes auf die Computer überspielt werden. Nach dem Prinzip der Rasterfahndung, so der Haushalts–Experte der AL, Lohauß, könne damit ein Datenabgleich mit dem Einwohnermelderegister gemacht werden und beispielsweise Listen über diejenigen angefertigt werden, die nicht geantwortet haben. Fortsetzung auf Seite 2 Diese neu erstellten Listen könnten dazu verwendet werden, Mahnbriefe und Bußgeldbescheide zu verschicken. Auf den bisherigen „Haushaltsmantelbogen“ (genaue Angaben zu Anschrift und Person) heißt es allerdings noch schönfärberisch: „Ihr Name wird nicht auf elektronischen Datenträgern gespeichert“. Da dies offensichlich nicht der Fall ist, kündigte Innensenator Kewenig auf der Sitzung an, diese alten Bögen einzustampfen und neue Bögen mit einer „verharmlosenden“ Aufschrift zu erstellen. Dieser teuren Aktion will sich laut Lohauß auch das Bundesinnenministerium anschließen und die Bögen bundesweit einstampfen. Die AL wies gleichzeitig auf einen möglichen privaten Mißbrauch der Bögen durch die Zähler hin. Sie sollen die Bögen nämlich erst nach Ende ihrer Tätigkeit abgeben und sie solange zu Hause stapeln. „Da kann sich jeder ausmalen“, so Tony Musgrave vom AL–Datenschutzbereich, „daß so mancher Bogen interessanter als Dallas sein wird.“ Wie die AL weiter berichtete, wurde in der Ausschußsitzung zugestanden, daß das Verfahren der elektronischen Verarbeitung der Namen nicht ausreiche, um aus statistischer Sicht die Vollzähligkeit sicherzustellen. Gegen die Rechtswidrigkeit des Verfahrens will die AL einen Antrag im Abgeordnetenhaus einbringen, um die Vorbereitungsmaßnahmen zur Volkszählung zu stoppen. Darüber hinaus soll eine Expertenanhörung beantragt werden. Seitens der Berliner Datenschutzbeauftragten wurde noch einmal betont, daß man beim jetzigen Verfahren keine „rechtlichen Bedenken“ habe. Praktisch gebe es allerdings Zweifel, inwieweit der elektronische Teil der Volkszählung „rechtzeitig und sorgfältig durchgeführt“ werden kann. Insbesondere müsse noch präzisiert werden, inwieweit die Löschung von Namen vonstatten gehen soll.