Unter uns Nachbarn

■ Innenminister Zimmermann und unser Rechtsbewußtsein

Sicherlich braucht man keinen Wettermann, um zu wissen, woher der Wind weht - aber ein Wettermännchen kann dennoch eine recht nützliche Sache sein. Bundesinnenminister Zimmermann hat dankenswerterweise einmal mehr diesen Part übernommen, als er darüber klagte, im Rechtsbewußtsein der Bundesbürger sei Gewalt gegen Sachen nichts besonders Schlimmes. Es müsse der Bevölkerung wieder klargemacht werden, daß es sich um schwerwiegende Verstöße gegen die Rechtsordnung, die Gemeinschaft, den einzelnen und das Eigentum des Nachbarn handele. Nur wenn dies gelinge, könne wieder mit Habhaftmachung und Bestrafung der Täter gerechnet werden. Man mag sich fragen, ob die CDU Herrn Zimmermann für diese klare Äußerung dankbar ist - angesichts der Diskussion in der FDP könnte man das bezweifeln. Er hat damit nur zu deutlich gemacht, daß es sich bei der Übernahme des italienischen Kronzeugenmodells eben nicht nur um eine Übernahme handelt: Vielmehr ist nach guter deutscher Tradition mal wieder damit zu rechnen, daß Gründlichkeit Triumphe feiert - die Richtung ist jedenfalls abgesteckt. Die neuen Instrumente verlangen nach Anwendung: je breiter, desto besser. Und ist es denn nicht auch in unser aller Interesse, wenn das Eigentum unserer Nachbarn zum vorrangigen Rechtsgut gemacht wird, für dessen Schutz weitreichende Sonderregelungen eingeführt werden? Erst vorgestern klagte mir mein Nachbar Deutsche Bank beim Dämmerschoppen sein Leid über die steigenden Kosten für Fensterglas, und beim Kegeln berichteten einige Nachbarn aus der Interessengemeinschaft „Atomstrom“ Schauerliches über angesägte Strommasten auf ihren idyllischen Parzellen. Das Eigentum der Nachbarn müsse wieder geschützt werden, forderten sie einmütig, und Kronzeugenregelung wie Auslobung hoher Belohnungen seien da nicht das Schlechteste. Innnenminister Zimmermann hat das Ohr am Munde der Nachbarn, und ihr Friede kommt jetzt auf uns zu. Hallo Nachbar! Meino Büning