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Bedingtes „Ja“ zu neuer Technik

■ In Bonn wurde eine Betriebsvereinbarung der Grünen zum Umgang mit neuen Informations– und Kommunikationstechniken vorgestellt / Weitreichendes Einspruchsrecht für grüne Mitarbeiter

Aus Bonn Matthias Geis

Eine Betriebsvereinbarung zwischen der Fraktion der Grünen und ihren Mitarbeitern, die einen grün–gemäßen Umgang mit neuen Techniken gewährleisten soll, wurde gestern der Presse vorgestellt. Die Fraktion sprach sich für eine „selbstbestimmte Erprobung neuer Informations– und Kommunikationstechniken“ aus. Als Ergebnis einer „nicht immer konfliktfreien Diskussion“ zwischen Betriebsrat und Fraktionsgeschäftsführung - so der Fraktionssprecher Willi Hoss - enthält die Vereinbarung weitreichende Schutz– und Selbstbestimmungsrechte für die Mitarbeiter: Ein Veto–Recht erlaubt es künftig dem Betriebsrat, die Einführung umstrittener Techniken zu blockieren. Darüber hinaus hat Jede/r einzelne Beschäftigte das Recht, die Arbeit an diesen Techniken abzulehnen, ohne daß ihr/ihm daraus Nachteile entstehen. Bei „nicht primär EDV–bezogenen Arbeitsplätzen“ (Pressestelle und Dokumentation) dürfen laut Betriebsvereinbarung EDV–Sympatien und -Kenntnisse nicht zu Einstellungskriterien gemacht werden. Generell soll die Rückholbarkeit neuer Techniken durch entsprechende „organisatorische und vertragliche Vorkehrungen“ sichergestellt werden. Dadurch könne eine „sozialbestimmte“ Erprobung stattfinden, ohne daß eine endgültige Nutzungsentscheidung durch Sachzwänge vorweggenommen würde. Dezentralität und Übersichtlichkeit nannte Hoss als grundsätzliche Kriterien für die Einführung von neuen Systemen. Im Zielkonflikt zwischen rationellen Arbeitsabläufen und Datenschutz habe dieser Priorität. Dies habe letztlich auch zur Ablehnung des PARLACOM–Vorhabens geführt. Das bedingte Ja zu den neuen Techniken ist „kein Freibrief für die massenhafte Einführung von Computern in die Fraktion der Grünen“, betonte die grüne Mitarbeiterin Birkenbach.

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