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Regierung Chirac will flexible Arbeitszeit

■ Nach Weigerung Mitterrands, eine Verordnung zu flexibler Arbeitszeit zu unterzeichnen, will Chirac gesetzliche Regelung

Aus Paris Georg Blume

Zum dritten Mal in der Geschichte der „Cohabitation“ hatte sich Präsident Mitterrand am Dienstag abend geweigert, eine Verordnung der Chirac–Regierung zu unterschreiben. Wehrte sich Mitterrand bisher gegen die Privatisierung der Staatsbetriebe und die neue Wahlbezirksaufteilung, so traf es diesmal die neue Arbeitszeit– bzw. „Flexibilisierungs“– Regelung der Regierung. Mitterrand kam so auf sein Versprechen zurück, sich nicht am „Abbau sozialer Errungenschaften“ zu beteiligen. Mit ihrer Verordnung wollte Chirac das erst im März dieses Jahres verabschiedete Flexibilisierungsgesetz der Sozialisten entkräften. Diese hatten an die Aufhebung einer festen Wochenarbeitszeit zwei Bedingungen geknüpft: eine Verkürzung der durchschnittlichen Wochenarbeitszeit auf 38 Stunden und ein Übereinkommen zwischen Gewerkschaften und Unternehmern auf Industriezweigsebene. Nach der Chirac–Verordnung sollte die Arbeitszeitverkürzung schlicht hinfällig werden und ein Übereinkommen zwischen Arbeitern und Unternehmern auf Betriebsebene für die Arbeitszeitänderungen ausreichen. Faktisch wären bei einer solchen Regelung die französischen Gewerkschaften in den meisten Fällen von den Verhandlungen ausgeschlossen, da sie insbesondere in den kleinen und mittleren Betrieben über einen sehr geringen Organisationsstand verfügen. So begrüßten alle französischen Gewerkschaften am Donnerstag die Entscheidung Mitterrands. Doch nach den Worten des französischen Sozialministers Segnin soll der umstrittene Text schon in der nächsten Woche als Gesetzentwurf eingereicht werden.

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