Streit um „Baby M“

Berlin (taz) - Im US–amerikanischen Bundesstaat New Jersey begann Anfang der Woche ein Prozeß um die Rechtmäßigkeit von Verträgen mit Leihmüttern. In einem 1985 geschlossenen Vertrag hatte sich die Ersatzmutter Mrs. Whitehead bereit erlärt, das in künstlicher Befruchtung gezeugte Kind auszutragen und es dann ihren Auftraggebern, dem kinderlosen Ehepaar Stern, zur Adoption freizugeben. Nach der Geburt wolle Mrs. Whiteheadd das inzwischen neun Monate alte Mädchen nicht herausgeben. In den USA gibt es bislang keine gesetzliche Regelung zur Leihmutterschaft.