Giftige Produkte: TV darf Namen nennen

Karlsruhe (dpa) - In Fernseh–Berichten, die über Gefahren bestimmter Produkte aufklären, dürfen die Herstellernamen genannt und die Produkte eingeblendet werden. Mit dieser am Dienstag veröffentlichten Entscheidung des VI. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs (BGH) wurde die Klage eines Herstellers von Desinfektionsmitteln abgewiesen, mit der sich das Unternehmen gegen einen kritischen „Tagesschau“–Bericht gewehrt hatte. Anlaß der Sendung war die Schließung einiger Kindergärten, in deren Raumluft eine zu hohe Konzentration des Gases Formaldehyd festgestellt worden war.