Nordrhein–Westfalen bei Nebel dicht

■ Kölner Regierungspräsident will bei Nebel durch Schließung von Autobahnabschnitten Verkehrsunfällen zuvorkommen

Berlin (taz) - Für das Kölner Regierungspräsidium ist die Entscheidung definitiv: Beim nächsten dichten Nebel werden die Autobahnabschnitte in diesen Bereichen gesperrt. Das bestätigte der Sprecher der Behörde, Koch, gestern gegenüber der taz. „Es werden keine Meßstationen oder ähnliches eingerichtet, sondern die in dem Bereich diensttuenden Polizeibeamten lösen den Alarm aus.“ Daraufhin werden die betreffenden Autobahnstücke durch eine zentrale Verfügung gesperrt und durch Polizei–Kräfte abgeriegelt. Die Autofahrer werden über den Verkehrsfunk informiert und auf ausgeschilderte Umleitungsstrecken verwiesen. Bei dem starken Nebel der letzten Tage hatte es im ganzen Bundesgebiet Massenkarambolagen mit mehreren Toten gegeben. Das Bundesverkehrsministerium bestätigte gestern, daß die Bundesländer das Recht haben, Autobahnabschnitte zu sperren. Über den nordrhein–westfälischen Alleingang war man allerdings nicht gerade glücklich. Der Sprecher des Bundesministers, Siegfried Vogt, bezeichnete den Kölner Vorstoß als einen „populistischen Schnellschuß“. Darin sei nicht einmal geregelt, bei welcher Nebeldichte die Autobahn als nicht mehr befahrbar angesehen werde. Sein Minister bevorzuge das Aufstellen von Warnschildern und weise im übrigen darauf hin, daß die Bundesregierung noch in diesem Jahr die Nebelschlußleuchte an Fahrzeugen zur Pflicht machen will. Für die CDU ist die Kölner Maßnahme nicht nur voreilig, sondern „im höchsten Maße gefährlich“, weil die Ausweichlösung Landstraßen ja sehr viel unsicherer sei. Auch der ADAC reagierte empört. Koch nimmt diese Kritik gelassen: „Wir haben allein heute vormittag 500 zustimmende Anrufe bekommen.“ Wird die nordrhein–westfälische Sperrung an den Landesgrenzen enden? Reaktionen aus den angrenzenden Bundesländern hat Koch noch nicht registriert. „Wir sind da bewußt vorgeprescht. Die anderen prüfen im Augenblick noch hektisch die Rechtslage.“ Imma Harms