Prozeß um Riefenstahl–Komparsen

Freiburg (taz) - Der Rechtsstreit zwischen der ehemaligen Nazi– Propagandistin Leni Riefenstahl und der Filmemacherin Nina Gladitz ging am gestrigen Freitag vor dem in Freiburg ansässigen 14. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe in die zweite Runde. In ihrem 1982 produzierten Dokumentarfilm „Zeit des Schweigens und der Dunkelheit“ setzt sich Nina Gladitz am Beispiel der heute 84jährigen Leni Riefenstahl, die in den 30er Jahren durch Filme über NS–Parteitage und die Berliner Olympiade bekannt wurde, mit der gesellschaftlichen Verantwortung des Künstlers auseinander. Konkret wird Frau Riefenstahl darin angelastet, für ihren Spielfilm „Tiefland“ in den Jahren 1940/41 zwangsverpflichtete Häftlinge aus dem Zigeuner–Sammellager Maxglan bei Salzburg als Komparsen eingesetzt zu haben. Frau Riefenstahl hatte seinerzeit wegen Ehrverletzung die Freiburger Filmerin auf Unterlassung verklagt, war im Sommer 1985 in erster Instanz vor dem Landgericht Freiburg jedoch in drei von vier Punkten unterlegen. Während das Gericht die Behauptungen, die Zigeuner seien damals als Statisten zwangsverpflichtet, von Frau Riefenstahl persönlich im Lager ausgesucht und nicht entlohnt worden, unbeanstandet ließ, durfte Gladitz allerdings nicht weiter behaupten, Frau Riefenstahl habe den Zigeunern, die später ins KZ Auschwitz deportiert wurden, in Kenntnis der Vernichtungspläne leere Versprechungen gemacht, sich bei höchsten Stellen für sie einzusetzen. Diese Anschuldigung, die im Film von einem Überlebenden erhoben, von ihm als Zeuge in erster Instanz jedoch relativiert wurde, bildete den Kernpunkt des Berufungsverfahrens. Beide Parteien hatten Berufung eingelegt. Auf einen von der Vorsitzenden Richterin Frau Dr. Mattes angeregten Vergleich konnten sich die Parteien nicht einigen. thass