Nicht justiziabel

■ Im Wallraff–Prozeß ist das Urteil gefällt

Das Urteil im Wallraff–Prozeß ist gestern gesprochen worden: 5 zu 2 für den Schriftsteller. Ein anderes Urteil, und aus dem um Authentizität bemühten Enthüllungsautor wäre ein Märchenerzähler geworden. So werden gemeinhin Gerichtsurteile interpretiert. Trotzdem - über die „Wahrhaftigkeit“ eines Buch sagen Gerichtsurteile nichts aus. Wer, wo, wann richtet ist entscheidender als jede Beweiserhebung. Wallraff hätte ebensogut in allen Punkten verlieren oder gewinnen können. „Wahrheit“? Sie ist nicht pur zu haben. Da hat jeder Leser - und Richter - eine andere Fassung. Natürlich ist es richtig, vom gezielten Abbau der Stammbelegschaften bei Thyssen und der Stahlindustrie überhaupt zu schreiben. Gezielt und systematisch haben sie ihn betrieben, weil der Konkurrenzkampf die „Japanisierung der Produktion“ gebot. Thyssen wird demnächst, wie andere Stahlproduzenten zuvor, ein sechsstelliges Bußgeld vom Landesarbeitsamt aus eben diesem Grunde gegenwärtigen. Das ist „wahr“, auch wenn das Gericht gegenteilig entschied. Und es ist auch „wahr“, daß Thyssen–Verantwortliche Staubmasken im Wortsinn nicht „verweigert“ haben. Sie „vergaßen“ lediglich, die Leiharbeiter - zumeist Ausländer - über Gefahren der Nichtbenutzung und über die entsprechenden Ausgabestellen ausreichend zu informieren. Sind die Passagen im Buch deshalb „unwahr“? Bei dieser Frage sind Richter überfordert. Die Leser müssen schon selbst entscheiden. Jakob Sonnenschein