Freispurch von Neo–Nazi wurde aufgehoben

Karlsruhe (taz) - Das Landgericht Zweibrücken wird darüber zu befinden haben, ob das Aufspannen eines Transparents mit der Aufschrift „Rotfront verrecke“ den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt. Einen Teilfreispruch, den der Pfälzer Neo– Nazi Ernst Tag in dieser Frage 1986 vor dem Landgericht Frankenthal in einem Verfahren wegen Aufstachelung zum Rassenhaß, Volksverhetzung und Beleidigung in insgesamt 20 Fällen erreicht hatte, hob gestern der 3. Senat des Bundesgerichtshofs in einer Revisionsverhandlung auf. Das Verfahren wurde an die Strafkammer in Zweibrücken zurückverwiesen. Im September 1984 hatte Tag an seinem Haus in Ludwigshafen Transparente mit der Aufschrift „Rotfront verrecke“ und „Wir werden Deutschland säubern“ aufgespannt. Eine dagegen gerichtete Demonstration beantwortete der Neo–Nazi mit einem Flugblatt, in dem er die Teilnehmer als „Rotmord–Gesindel“ und antifaschistische „Schweine“ beschimpfte. Auf der Rückseite des Blattes verquickte er Berichte über Juden und Ausländer optisch mit einer „Ein Herz für Schweine“ betitelten Meldung. Angesichts dieser „Schmutzkübel“ hatte die Staatsanwaltschaft in dem Frankenthaler Verfahren zehn Monate Freiheitsentzug gefordert, das Gericht verurteilte den einschlägig vorbestraften Tag jedoch lediglich zu sechs Monaten Gefängnis auf Bewährung und einer Geldstrafe. Das Gericht mochte damals in dem Transparent „Rotfront verrecke“ keine Volksverhetzung erkennen und sprach Tag in diesem Anklagepunkt frei, da damit keine abgrenzbare Gruppe gefährdet würde. rog