Freisprüche für WAA–Gegnerinnen

■ Mitarbeiterin des Altenschwander Anti–WAA–Büros vom Vorwurf der Körperverletzung freigesprochen

Schwandorf (taz) - Von einem „getürkten Verfahren“ oder gar einem „Komplott der Polizei“ könne keine Rede sein, wies Richter Dr. Hellenschmidt die Vorwürfe der Verteidiger weit von sich. Nach sechs Wochen Prozeßdauer verurteilte das Schwandorfer Schöffengericht die 24jährige Chris M., Mitarbeiterin des Altenschwander Info–Büros gegen die WAA, zu 1.200 DM Geldstrafe wegen Nötigung. Angesichts der vielen Ungereimtheiten in den Aussagen der Polizeizeugen wurde die Angeklagte vom Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung freigesprochen. Am 20. April letzten Jahres soll Chris M. zusammen mit anderen WAA–Gegnern eine Gruppe von Polizisten am Bauzaun umringt haben. Dabei soll sie, so die Staatsanwaltschaft, einen faustgroßen Stein auf einen Beamten geworfen haben. Staatsanwalt Bayerlein hatte deswegen in seinem Plädoyer „aus generalpräventiven Gründen“ eine achtmonatige Bewährungsstrafe und 2.500 DM Geldbuße gefordert. Schöffengerichtsvorsitzender Hellenschmidt hatte aufgrund der Beweislage schon angedeutet, daß eine Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung wohl kaum in Frage komme. Chris M. hatte in einer Erklärung vor der Urteilsverkündung betont, daß es in dem Prozeß von Anfang an nicht um den Steinwurf gegangen sei; sie sei stellvertretend angeklagt worden wegen ihrer Mitarbeit im Altenschwander Info–Büro. In welcher Beweisnot sich die Ermittlungsbehörden befinden, zeigte am gleichen Tag ein anderes Verfahren in Schwandorf. Zwei Frauen aus Köln sollen im Rahmen der Pfingstauseinandersetzungen am Bauzaun Steine auf Wasserwerfer und Polizisten geworfen haben. Der Richter hielt die von der Staatsanwaltschaft vorgebrachten und von den Polizeizeugen beeideten „eindeutigen Identifikationsmerkmale“, wie enge Hosen, langer Mantel oder Punkfrisur, für zu wenig: Freispruch für die Angeklagten vom Vorwurf des schweren Landfriedensbruchs. B.Siegler/W. Gast