Spendenprozeß: Tote reden nicht

■ Im Duisburger Parteispendenprozeß gegen Jörg Alexander Henle will der Angeklagte von nichts gewußt haben / „Verantwortung lag beim Vater“ / Verteidigung fordert Aussetzung des Verfahrens

Von Jacob Sonnenschein

Duisburg (taz) - Im Duisburger Parteispendenprozeß gegen den 52jährigen Chef des Handelshauses Klöckner und Co., Jörg Alexander Henle, hat der Angeklagte am dritten Verhandlungstag zum ersten Mal selbst Stellung bezogen. Die gesamte Verantwortung für die Spendenpraxis des Hauses Klöckner habe sein im Jahre 1979 verstorbener Vater Günter Henle getragen. Alle getroffenen Vereinbarungen hätten der Zustimmung seines Vaters bedurft, sagte Henle aus. An der umfassenden politischen und kulturellen Spendenpraxis des Hauses Klöckner im Umfang von mehreren Millionen Mark jährlich habe seinem Vater „sehr viel, mir dagegen nichts gelegen“, sagte Henle wörtlich. Die Bonner Staatsanwaltschaft wirft dem 52jährigen Unternehmer vor, zwischen 1971 und 1980 insgesamt 30 Parteispenden im Gesamtwert von 2,6 Millionen Mark auf dem Umweg über fünf Geldwaschanlagen an CDU/CSU und FDP geleitet und dabei 1,4 Millionen Mark an Steuern hinterzogen zu haben. Die Verteidigung Henles hat am Montag die Aussetzung des Verfahrens gefordert. Sie verwies dabei auf die erst kürzlich bekanntgewordene Entscheidung des Bundesfinanzhofes, der bei der Bewertung von Parteispenden als Betriebsausgaben eine große „Rechtsunsicherheit“ entdeckte und deshalb verlangt hatte, die Vollziehung eines Steuerbescheids auszusetzen. Deshalb forderte die Verteidigung Henles, vor einem Urteil müsse die Entscheidung des zuständigen Düsseldorfer Finanzgerichts über die Steuerabzugsfähigkeit der Klöckner–Spende abgewartet werden. Über den Antrag soll am Donnerstag entschieden werden.