Klage gegen Kündigung bei BASF

■ Unbequemer Abwasserexperte bei BASF fristlos entlassen / Mitarbeiter hatte Kläranlage des Unternehmens kritisiert / Publikationen wurden ihm untersagt / BASF produziert neue Vorwürfe

Aus Ludwigshafen Rolf Gramm

Gestern begannen vor dem Ludwigshafener Arbeitsgericht insgesamt drei Verfahren, mit denen der Abwasserexperte Alexandru Braha gegen seine Kündigung durch das Chemieunternehmen BASF, ein von der Firma verhängtes Publikationsverbot und eine Versetzungsanordnung vorgeht. Im November 1986 war dem Mitarbeiter fristlos gekündigt worden. Spätestens ab 1980, erklärte sein Rechtsanwalt Hilmar Hoppe, hätten sich die Konflikte seines Mandanten mit dessen Vorgesetzten zugespitzt, weil er den Verant wortlichen der BASF immer wieder vorgehalten hatte, unzureichende Vorkehrungen gegen die Einleitung von Giftstoffen in den Rhein zu treffen. Beredtes Beispiel dafür sei Brahas Warnung im Jahre 1982, daß die von der BASF benutzten Toximeter ungeeignet seien, unvorhergesehene Gifteinleitungen rechtzeitig anzuzeigen. Seine beiseite gewischte Kritik habe sich zwei Jahre später bestätigt: Ohne daß die Toximeter dies anzeigten, hatte der Chemie– Riese nach dem Zusammenbruch der Kläranlage tagelang mehrere Millionen Kubikmeter giftiger Abwässer in den Rhein geleitet. Schließlich war der Abwasserexperte in die Abteilung „Farbenforschung“ versetzt worden. Außerdem wurde ihm untersagt, über seine Erkenntnisse zu publizieren, weil er hätte nachweisen können, daß die BASF–Kläranlage nicht dem neuesten Stand der Technik entspricht. Von diesen Kündigungsgründen wollten die Vertreter der BASF bei den gestrigen Verhandlungen nichts mehr wissen. Braha sei entlassen worden, weil er Mitarbeiter für seine privaten Zwecke habe arbeiten lassen, Kollegen beleidigt sowie das Diensttelefon privat genutzt habe.