Streit um Henle–Millionen

■ Im Klöckner–Parteispendenprozeß wurde ein Aussetzungsantrag der Verteidigung abgelehnt

Von Jakob Sonnenschein

Duisburg (taz) - Im Prozeß gegen den wegen Steuerhinterziehung angeklagten Klöckner–Chef J.A. Henle hat die 17. Strafkammer des Duisburger Landgerichts am Montag einen Aussetzungsantrag der Verteidigung zurückgewiesen. Die Verteidiger begründeten ihren Antrag mit dem Hinweis auf einen neuen Vorbescheid des Bundesfinanzhofes vom 4.2. 1987. Darin hatte der BFH von einer „großen Rechtsunsicherheit“ bezüglich der Behandlung von Spenden bei juristischen Personen gesprochen und nicht ausge schlossen, daß Spenden auch als von der Steuer voll absetzbare Betriebsausgaben geltend gemacht werden könnten. Nach diesem Beschluß wurde der Prozeß mit der Vernehmung von Dr. Uwe Lüthje, seit 1971 Generalbevollmächtigter des CDU– Schatzmeisters Walter Leisler– Kiep, fortgesetzt. Lüthje beschrieb die „Staatsbürgerliche Vereinigung“ (SV), an die der Angeklagte J.A. Henle große Summen gespendet hat, als „ein Instrument zur Verfügungstellung von Mitteln für die bürgerlichen Parteien“. Die SV, die eng mit dem Bundesverband der deutschen Industrie verbunden gewesen sei, habe die Aufgabe gehabt, von „der Großwirtschaft“ Spenden zu akquirieren. „Mit Sicherheit“, so Lüthje wörtlich, sei in der Großindustrie bekannt gewesen, daß die Zahlungen an die CDU nicht direkt, sondern über die SV zu erfolgen hatten. Er selbst habe das Geld teilweise in bar in Empfang genommen und auf das Konto der CDU eingezahlt. Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft soll der größte Teil der gesammelten 227,5 Mio. DM an die CDU gegangen sein, was Lüthje bestritt: „Nicht mal die Hälfte haben wir bekommen“.