V O L K S Z Ä H L U N G Was tun? ... wenn der Zähler weg ist?

■ Exklusiv für taz–Leser/innen: rechtliche Tips für alle Volkszählungslagen, Teil 3

Was passiert, wenn der Zähler gegangen ist? Man/Frau sollt den unausgefüllten Fragebogen ohne die Kennziffer bei der örtlichen Boykottsammelstelle abgeben, damit öffentlich wird, wie groß die „Gemeinde“ der Verweigerer tatsächlich ist. Den Bogen zu kniffen, falsch auszufüllen, mit trickreichen Verwechslungen oder Bemerkungen zu versehen macht zwar Spaß, wird aber trotzdem nicht zu einem Scheitern der Zählung führen, denn über das Ausmaß dieser „weichen“ Boykotts wird das Statistische Bundesamt nie etwas bekanntgeben. Erhält der Zähler den Bogen nicht ausgefüllt zurück, passiert erst einmal lange Zeit nichts. Je nach Charakter, politischer Bildung und Finanzlage wird der Zähler dann sein Glück noch ein zweites und drittes Mal versuchen. Hat der Zähler einen Volkszählungsmuffel aufgespürt, dann meldet er ihn dem Amt für Volkszählung (AfV) beziehungsweise der Erhebungsstelle. Die schicken daraufhin erst mal ein Mahnschreiben und einen Satz der Fragebögen mit Erläuterungen. Ist der Zähler die Fragebögen an der Wohnungstür zwar losgeworden, aber die ausgefüllten Bögen kommen nicht innerhalb einer Woche (§13 IV) beim Amt für Volkszählung an, dann wird auch erst mal mit Mahnschreiben reagiert. Kommt auf die Mahnung keine Reaktion oder gehen beim Amt für Volkszählung bewußt unvollständig oder unrichtig ausgefüllte Fragebögen ein, kann es ernster werden. Man/frau erhält eine Aufforderung, bis zu einem bestimmten Termin der Auskunftspflicht nachzukommen, sonst könne ein Zwangs– oder Bußgeld oder sogar beides verhängt werden. Inzwischen wird es Ende Juni sein. Bis zu diesem Zeitpunkt kann man/frau getrost abwarten. Wenn der Postbote mit der Zustellung der Drohungsschreiben kommt, dann haben in Hamburg, Hessen und Schleswig– Holstein die Sommerferien begonnen - in Bayern gehen die Pfingsferien gerade zu Ende. Aus den Drohungen kann erst mal kein Ernst werden, denn es gibt keine Verpflichtung, zu Hause zu bleiben und keine Ferien zu machen oder die Ferien wegen der Volkszählung zu verschieben. Unbegrenzte Ferien für alle Zähler/innen und Gezählten!!! die k. Nach sechs Wochen darf die Behörde die Fragebögen selbst ausfüllen mit Daten aus dem Melderegister. So sieht es das Gesetz (§11 I) vor. Das legt die Vermutung nahe, daß nach dem Sommer der Großteil der Datenerhebungen abgeschlossen sein wird, da die Auswertung der Fragebögen angefangen werden muß und die Erhebungsstellen nach circa zwei bis sechs Monaten wieder geschlossen werden.