: Vobo–Telefonsperre rechtmäßig
■ Ludwigshafener Grüne beantragen vergeblich Einstweilige Verfügung gegen Telefonsperre von SPD–Oberbürgermeister / Bayerische Vobo–Initiativen sprechen sich gegen „weichen“ Boykott aus
Ludwigshafen (taz) - Das Verwaltungsgericht Neustadt hat einen Antrag der Ludwigshafener Grünen Rathausfraktion auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung gegen die Telefonsperre des Oberbürgermeisters im Zusammenhang mit der Volkszählung abgelehnt. SPD–Oberbürgermeister Werner Ludwig hatte den städtischen Telefonanschluß der Grünen im Rathaus zu deren wöchentlicher Sprechstunde sperren lassen, nachdem in einem Flugblatt einer Initiative zum Volkszählungsboykott auch die Telefonnummer der Grünen angegeben worden war. Zur Begründung der Sperre meinte Ludwig, die Grünen würden den Anschluß dazu be nutzen, eine Ordnungswidrigkeit zu begehen. In dem Beschluß des Verwaltungsgerichts heißt es: „Die Überlassung dieses Telefonanschlusses erfolgte unter der selbstverständlichen Vorausetzung, daß dieser amtliche Anschluß nicht zu gesetzwidrigem Verhalten genutzt wird.“ Für das Verwaltungsgericht stellt der Boykott der Volkszählung eine Ordnungswidrigkeit dar. Daß die Grünen in Ludwigshafen zum Boykott der Volkszählung aufrufen, geht laut Beschluß des Gerichts aus dem oben erwähnten Flugblatt hervor und „paßt zudem in die Äußerung maßgeblicher Repräsentanten der Partei Die Grünen ein“. (Akt.–Z. 1L 5/87 VG Neustadt) Max Holz Bayerns Grüne mit einheitlicher Strategie Nürnberg (taz) - Auf dem ersten Vernetzungstreffen der Bayerischen Initiativen zum Volkszählungsboykott (Vobo) am Samstag in Nürnberg trennten sich die Vertreter von zwei Dutzend Initiativen vom Begriff des „weichen Boykotts“. Alle Verzögerungsmaßnahmen würden letztlich doch entweder in ein Mitmachen oder in einen Boykott münden. So sollen die Erhebungsbögen von den Zählern ohne Zeitverzögerung entgegengenommen und nach dem Heraustrennen der Kennummer und der Namenssparte bei regionalen Sammelstellen der Initiativen abgegeben werden. Die Landesgeschäftsstelle der bayerischen Grünen würden den aktuellen Stand der Boykottbewegung dokumentieren. Da den Zählern die Absicht der Boykotteure nicht sofort ersichtlich werde, könnten auf diese Weise Zwangsmaßnahmen der Ämter unterlaufen werden. Weiterhin soll für Bayern ein Solidaritäts– und Rechtshilfefonds eingerichtet werden, um Einzelne zu unterstützen, gegen die exemplarisch mit Zwangs– und Bußgeldern vorgegangen wird.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen