Haftbedingungen hart, Beweislage mager

■ Drei Duisburger seit acht Monaten bei strenger Isolation in U–Haft / Vorwurf: Anschlag auf Bundesgrenzschutzkaserne

Bochum (taz) - Einen „Fahndungserfolg im Kampf gegen die RAF“ meldete die Bundesanwaltschaft (BAW) im vergangenen August. Drei Duisburger „illegale Militante“ seien ins Netz gegangen, hieß es. Obgleich die Beweislage, die diesen Verdacht stützen soll, dünne ist, sitzen Bärbel Perau, Robert Hofmeier und Thomas Thoene seit rund acht Monaten in Untersuchungshaft. Ihnen wird vorgeworfen, am 11.8.86 drei Sprengsätze an der Kaserne des Bundesgrenzschutzes in Swisttal–Heimerzheim gezündet zu haben. Noch im gleichen Monat wurden die drei Duisburger verhaftet. Zusammen mit einem weiteren, seit März diesen Jahres Inhaftierten sollen sie eine terroristische Vereinigung nach § 129 a StGB gebildet haben. Auf alle vier wird das Haftstatut für politische Gefangene angewendet. Das bedeutet unter anderem strenge Isolation, Besuche, auch der Anwälte, nur mit Trennscheibe. Für Bärbel Perau und Norbert Hofmeier, die zwei kleine Kinder haben, sind diese Haftbedingungen besonders unerträglich. Die Besuchssituation mit den Kindern, maximal zwei Stunden im Monat in einer fensterlosen Zelle unter Aufsicht eines Beamten des Landeskriminalamtes, ohne Spielzeug etc., führt zur Entfremdung zwischen Kindern und Eltern. Dieser Situation steht eine so magere Beweislage seitens der BAW gegenüber, daß Michael Gödde, der Anwalt von Hofmeier, die sofortige Freilassung der Beschuldigten fordert: vage Zeugenaussagen über ein Motorrad und einen VW–Bus, die am Tatort gesehen wurden. Fahrzeuge, wie sie nicht nur diese vier Leute besitzen. Dennoch ordnete die BAW erst kürzlich weitere Haftfortdauer an. coka