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Eskalationen

■ Zum Hamburger Urteil gegen einen Hafenstraßendemonstranten

Die Krawalle auf der Hamburger Solidaritätsdemonstration für die Bewohner der Hafenstraße kurz vor Weihnachten und ihre juristischen Folgen sind letztlich auf eine einzige kaputte Fensterscheibe zurückzuführen. Sie war der Anlaß für die Polizeiführung, die bis dato friedliche Demonstration mit einer „einschließenden Begleitung“ zu umzingeln. Die Polizeistrategen hatten offenbar bewußt einkalkuliert, daß dieser „Wanderkessel“ in seiner zeitlichen und räumlichen Nähe zum Heilgengeistfeld–Kessel die Situation zum Überkochen brachte. Friedliche Massensolidarität für das „Terroristenpack“ in der Hafenstraße - da mußte dazwischengeschlagen werden. Dieses Schema der inszenierten Eskalationen hat sich nun mit der Verurteilung eines Demonstranten aus Dortmund zu 22 Monaten Haft verdoppelt. Denn auch juristisch ist diese Art von „Exempel statuieren“ skandalös. Trotz der zahlreichen Ungereimtheiten und Widersprüche bei den Aussagen aller Polizeizeugen, die das Gericht selbst einräumte, hielt es diejenigen für glaubwürdig, die ihm in den Kram paßten, und strich denjenigen schlicht aus der Beweiswürdigung, der sich allzusehr verheddert und verplappert hatte. Offenbar sollte der politische Zusammenhang Hafenstraße und die neuesten Kreuzberger Krawalle gleich mit abgeurteilt werden. So verschafft man denjenigen, die irrig annehmen, dieser Staat stünde kurz vor einem neuen Faschismus, immer neue Bestätigungen. Ute Scheub

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