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Auf den Kopf gestellt

■ Der „Wasserpfennig“ pervertiert das Verursacherprinzip

Nun ist sie da, die Belohnung für das Nicht–Begehen einer Umweltstraftat. Ihr Erfinder, Baden–Württembergs Landwirtschaftsminister Gerhard Weiser, hat seine Gegner, die vor einem Jahr noch in erdrückender Überzahl schienen, geschickt ausgestochen. Die Gemeinden wurden mit Geldversprechungen geködert, die Bauern durch laxe Auflagen besänftigt. Die schwache Lobby der Grundwasserschützer hat Weiser schlicht ausgesessen. Mit der Auferstehung des „Wasserpfennigs“ wird das Verursacherprinzip im Umweltschutz begraben. Die Qualität des Grundwassers, eines unserer Hauptlebensmittel, wird davon kaum profitieren. Das neue Gesetz schreibt vor allem eine Agrarordnung fest, die grundsätzlich die Umweltverschmutzung begünstigt. Wie soll jemals die Vergiftung von Boden und Wasser durch Überdüngung, Pestizide und Abfälle beendet werden, wenn die Bauern ihre Pflanzen– und Tierproduktion fürs eigene Überleben ständig intensivieren müssen? Der „Wasserpfennig“ reiht sich nahtlos ein in die traurige Geschichte des deutschen Subventionendschungels mit Kohlepfennig und Schwefelpfennig. Letzterer - bisher gottseidank verhindert - ist vom Prinzip und (Un)Sinngehalt die exakte Kopie des Wasserpfennigs. Die Energieversorgungsunternehmen, die jahrzehntelang die Luft vergifteten, sollten als Dankeschön dafür vom kleinen Stromtarifkunden einen monatlichen Obolus erhalten, um damit ihre Kohlekraftwerke zu entschwefeln. Nach diesem Prinzip könnte künftig jede Umweltschutzmaßnahme durch Extraabgaben des Steuerzahlers finanziert werden. Die Kläran sich über die nachträgliche Belohnung von Umweltschweinereien. Andreas Wertz/Manfred Kriener

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