Neo–Nazis in Karlsruhe verurteilt

■ Landgericht bescheinigt Mitgliedern zweier Nachfolgeorganisationen von Kühnens ANS/NA „erschreckend nationalsozialistische Gesinnung“ / Ein Angeklagter erschien nicht vor Gericht

Aus Karlsruhe Rolf Gramm

Zu Freiheitsstrafen zwischen sechs und 22 Monaten und Geldstrafen bis zu 5.000 Mark verurteilte gestern das Karlsruher Landgericht sechs Neo–Nazis, die in Karlsruhe und in Renchen Nachfolgeorganisationen der 1983 verbotenen „Aktionsfront nationaler Sozialisten/Nationale Aktivisten“ (ANS/NA) betrieben haben. Dem Gericht galt als erwiesen, daß die von ihnen gebildeten Vereinigungen „Stoßtrupp Renchen“ und „Karlsruher Front“ dazu dienen sollten, nach dem Verbot der ANS/NA „den Zusammenhalt dieser Gruppierung aufrechtzuerhalten“. Beide Gruppen waren nach Auffassung des Vorsitzenden Richters Burkart von einer „teilweise erschreckenden nationalsozialistischen Gesinnung“ gekennzeichnet. Ursprünglich angeklagt wegen seiner Beziehung zu beiden Gruppen war auch der Pfälzer Neo– Nazi Ernst Tag. Sein Verfahren wurde jedoch abgetrennt, nachdem er zu Prozeßbeginn nicht erschienen war. Nach der Rekonstruktion des Gerichts hatten die früheren Führer der ANS/NA, Michael Kühnen und Thomas Brehl, nach deren Verbot ihre örtlichen „Kameradschaften“ in „Leserkreise“ ihres Organs Neue Front umbenannt. In Karlsruhe wurde ein solcher Kreis 1984 unter Führung des einschlägig vorbestraften Neo–Nazis Steffen Dupper aufgebaut. Auch die Gruppe in Renchen war als „Leserkreis“ gegründet worden. Später ist sie als „Stoßtrupp Renchen“ vor allem propagandistisch aufgetreten.