Kohl–Museum rechtswidrig

■ Wissenschaftlicher Parlamentsdienst: Kohls Plan eines „Deutschen Historischen Museums in Berlin“ widerspricht Kulturhoheit der Länder

Aus Berlin Klaus Hartung

In einem jetzt bekanntgewordenen Gutachten bekräftigt der Wissenschaftliche Parlamentsdienst des Berliner Abgeordnetenhauses den Verdacht der Grünen/AL, daß die Kohlsche Schenkung ei nes „Deutschen Historischen Museums“ den Grundnormen der Verfassung entgegensteht. Das Projekt wurde von Kohl seinerzeit in der Regierungserklärung als Monument der „geistig–moralischen Wende“ verkündet. Am 12. Juni 85 hatte der Kanzler mit herrisch–feudale Geste den Arm aus dem Berliner Reichstag gestreckt: „Hier soll das Deutsche Museum hin.“ Bis heute ist die Lage des Grundsteins noch immer Geheimnis des Senats. Mit dem Gutachten gibt es eine dritte Ebene des Streites. Einmal ist die rechtliche Definition des Grundstückes ungeklärt. Des weiteren gibt es einen jahrelangen Dauerstreit um den Begriff von Nationalgeschichte. Jetzt kommt hinzu, daß die Bundeskompetenz der Errichtung, der Einrichtung und der Finanzierung an keinen Punkt verfassungskonform ist. Das Gutachten weist alle bisherigen rechtlichen Konstruktionen zurück, weil sie die Trägerschaft des Bundes nicht berücksichtigen. Zudem wirft es dem Kanzler vor, mit identischen Gründen (“staatliche Repräsentanz nach innen“) ein Projekt anzuvisieren, die das Verfassungsgericht schon bei Adenauers Versuch eines staatlichen Fernsehens verworfen hat. Die Grünen prüfen gegenwärtig die Möglichkeit einer Normenkontrollklage. Bericht auf Seite 5 Kommentar Seite 4