Maulkorb

■ Zum „Alarmplan“ für die Lebensmittelüberwachung

Wenn der Berliner Gesundheitssenator Behörden oder Institutionen daran hindern will, Warnungen vor Umwelt– oder Gesundheitsgefahren unmittelbar der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, dann muß das Empörung auslösen. Er hängt den fachkundigen Institutionen einen Maulkorb um. Deren Interesse, auf unmittelbarem Weg gesundheitlichen Schaden von der Bevölkerung abzuwenden, setzt er das Interesse entgegen, politischen Schaden von der Regierung abzuwenden. Ein Senator nimmt natürlich eine bestimmte Abwägung zwischen der Schädigung von Verbrauchern einerseits und dem geschäftlichen Schaden eventuell betroffener Firmen andererseits vor. Der Gesundheitssenator sollte doch mal einen Fall nennen, bei dem eine voreilige Information der Öffentlichkeit zu einer ungerechtfertigten Geschäftsschädigung geführt hätte. Umgekehrt können wir viele Fälle benennen, angefangen bei Tschernobyl bis hin zum Sandoz–Unfall, wo staatliche Stellen ihr Informationsmonopol dazu benutzt haben, Gefahren vor der Öffentlichkeit so lange wie nur irgend möglich zu verschleiern. Eine Vorsortierung durch zentralisierte staatliche „Schadensbegrenzer“ ist nichts weiter als der Versuch, konfliktauslösende Tatsachen unbesehen an der kritischen Öffentlichkeit vorbeizumogeln. Imma Harms