Knast für Volksverhetzung

■ FAP–Prozeß Nr. 2: Haßtiraden gegen Konkreß der „Demokratischen Juristen“ in Nürnberg Acht Monate Haft für den „Einpeitscher“ Börner / Auch Edgar Geiß auf der Anklagebank

Aus Nürnberg Wolfgang Gast

Nicht so milde wie in Bremen wurde in Nürnberg ein FAP–Mitglied bestraft. Das dortige Amtsgericht verurteilte den 28jährigen Uwe Börner wegen Volksverhetzung, Beleidigung und der Leitung einer nicht angemeldeten Demonstration zu einer achtmonatigen Freiheitsstrafe ohne Bewährung. Mit etwa 25 anderen FAP–Mitgliedern hatte Börner im November 1985 die Teilnehmer eines Internationalen Kongresses der „Vereinigung Demokratischer Juristen“ zum 40.Jahrestag der Nürnberger Kriegsverbrecher prozesse provoziert. Die FAPler hatten den Zugang zur Meistersingerhalle versperrt und die Kongreßteilnehmer mit Parolen wie „Rotfront verrecke“, „Kohl, Strauß, Brandt, alle an die Wand“ und „Deutschland erwache“ empfangen. Die Juristen wurden als „Schmarotzer, Schweine und Parasiten“ beschimpft. Der Richter sah Börner als „Einpeitscher“ an, räumte aber ein, daß das Strafmaß angesichts der einschlägigen Vorstrafen des Angeklagten auch höher hätte ausfallen können. Das Verfahren gegen den Mitangeklagten Edgar Geiß, den presserechtlich Verantwortlichen für die vom FAP verteilten Flugblätter, wurde vom Gericht abgetrennt, da einige Zeugen zum Verhandlungstermin nicht erscheinen konnten. Der 58jährige Geiß ist im rechten Lager seit Jahren bekannt, unter anderem durch die Gründung der „Bürgerinitiative gegen Kriegsschuld und antideutsche Greueltaten“ in Stade. Das Verfahren gegen Geiß wird am 28.07. um 9 Uhr fortgesetzt. Gegen den Hauptangeklagten Axel Heinzmann, Gründer des „Tübinger Instituts zur Bekämpfung kommunistischer Menschenrechtsverletzungen“ und Bekannter des Wehrsportgruppenführers Hoffmann, wurde das Verfahren wegen anderweitiger Verurteilung eingestellt.