piwik no script img

AIDS–Klage abgewiesen

München (ap) - Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat die Popularklage des Münchner Anwalts Volker Thieler gegen den bayerischen AIDS–Katalog abgewiesen. Thieler hatte eine einstweilige Anordnung zum Stopp der AIDS–Maßnahmen beantragt, da diese nach seiner Auffassung gegen Grundrechte wie die Menschenwürde und das Rechtsstaatsprinzip verstoßen.Der zweite Senat des Verfassungsgerichtshofes begründete die Zurückweisung der Klage am Donnerstag damit, daß es sich bei den „Bekanntmachungen“ zu AIDS lediglich um interne Verwaltungsanordnungen handele. Sie erlegten den Bürgern keine Pflichten auf, die über geltendes Recht hinausgingen.

Links lesen, Rechts bekämpfen

Gerade jetzt, wo der Rechtsextremismus weiter erstarkt, braucht es Zusammenhalt und Solidarität. Auch und vor allem mit den Menschen, die sich vor Ort für eine starke Zivilgesellschaft einsetzen. Die taz kooperiert deshalb mit Polylux. Das Netzwerk engagiert sich seit 2018 gegen den Rechtsruck in Ostdeutschland und unterstützt Projekte, die sich für Demokratie und Toleranz einsetzen. Eine offene Gesellschaft braucht guten, frei zugänglichen Journalismus – und zivilgesellschaftliches Engagement. Finden Sie auch? Dann machen Sie mit und unterstützen Sie unsere Aktion. Noch bis zum 31. Oktober gehen 50 Prozent aller Einnahmen aus den Anmeldungen bei taz zahl ich an das Netzwerk gegen Rechts. In Zeiten wie diesen brauchen alle, die für eine offene Gesellschaft eintreten, unsere Unterstützung. Sind Sie dabei? Jetzt unterstützen