Muster–Prozeß

■ Freispruch für Polizeiobere im Meineidsprozeß

Der Anlaß für den Meineidsprozeß, der gestern vor einer Berliner Strafkammer mit dem Freispruch für einen leitenden Polizeidirektor und einen Polizeipressesprecher zu Ende ging, ist heute fast vergessen. Aber auch schon damals, im November 1982, wenige Stunden, nachdem der 18jährige Schüler Andreas Piber von einer Polizeikugel hinterrücks erschossen worden war, machte sich bei der Polizei keine Betroffenheit breit. Des Schützen einzige Sorge - aus der Sache mit möglichst heil herauskommen - hat inzwischen Früche getragen: Er versieht wieder einen ganz normalen Dienst. Mit Waffe. Seine Oberen hatten ein ganz anderes Problem, galt es doch, das zwölfte Todesopfer der Berliner Polizei in elf Jahren mit möglichst wenig Imageverlust in der Öffentlichkeit zu verkaufen. Der letzte Akte des großen Vertuschungs– und Manipulationsmanövers ging gestern zu Ende. Daß Polizeibeamte nachsichtige Richter finden, ist hinlänglich bekannt. Weitaus sensibler als sie aber werden ihre Oberen angefaßt: Das ist die Lehre aus diesem Prozeß. Die Zahl der Sterne auf den Armklappen hat ihre Wirkung nicht verfehlt. Erst der rücksichtsvolle Antrag der Staatsanwaltschaft, die einen minder schweren Fall konstruiert, dann der Freispruch - um eines Gerüchtes willen. Von solchen Urteilen können stinknormale Angeklagte nur träumen. Plutiona Plarre