Racheakt des Richters

■ Hausdurchsuchungen in Rundfunksender und bei Grünen von Landrichter Brühl veranlaßt / Der fühlt sich beleidigt

Aus Trier Felix Kurz

Die spektakulären Hausdurchsuchungen am vergangenen Freitag in Trier (s. taz von gestern) beim privaten Rundfunksender RPR, dem Büro der Trierer Grünen und in der Privatwohnung des Trierer Regionalbeauftragten der Grünen, Ewald Leonhard Adams, sind durch eine Strafanzeige des Trierer Vorsitzenden Richters am Landgericht, Richard Brühl, ausgelöst worden. In einer Presseerklärung vom 20.8.87 hatte der Grünen–Kreisverband Trier– Saarburg disziplinarrechtliche Schritte gegen den Richter verlangt und ihm vorgeworfen, im Zusammenhang mit der Anordnung von Beugehaft gegen Ewald Adams „Recht gebeugt“ zu haben. Brühl stellte daraufhin nach Auskunft des Trierer Leitenden Oberstaatsanwalts Heinz Hammen Strafanzeige wegen Beleidigung. Die Staatsanwaltschaft leitete sofort ein Ermittlungsverfahren gegen den Regionalbeauftragten der Grünen nicht gegen den Grünen–Kreisverband ein. Zur Begründung sagte Hammen gegenüber der taz, es komme darauf an, „wer das strafrechtlich zu verantworten“ habe. Die Staatsanwaltschaft geht offenbar davon aus, daß der Anstoß zu der Presseerklärung von Adams kam. Das massive Vorgehen seiner Behörde erklärte Hammen damit, daß der Vorwurf der Rechtsbeugung „die gröbste Beleidigung“ sei, „die man einem Richter angedeihen lassen kann“. Warum die Fahnder außer der gesuchten Presseerklärung auch einen Sicherheitsbericht des AKW Cattenom, die gesamten persönlichen Unterlagen zum Beugehaftverfahren und einen persönlichen Brief von Ewald Adams beschlagnahmt hatten, konnte Hammen nicht erklären. Der Deutsche Journalistenverband (DJV) sieht in dem Verhalten der Trierer Justiz einen Eingriff in die Pressefreiheit und hat ein Protestschreiben an den rheinland– pfälzischen Justizminister Peter Caesar (FDP) geschickt.