Köln beendet offiziell Volkszählung

■ Ohne Zwangsmaßnahmen gegen VOBOS wird die Stadt Köln die Zählung einstellen / Zehn Prozent der befragten Bürger verweigerten / Vielversprechende Entscheidung vom Berliner Verwaltungsgericht getroffen

Aus Köln Albrecht Kieser

Die obersten Häupter der Stadt Köln haben das Handtuch geworfen. Auf der letzten Verwaltungskonferenz wurde beschlossen, keine Zwangsmaßnahmen gegen Volkszählungsgegner zu verhängten. Konkret: Auf Heranziehungsbescheide wird in der Millionenstadt verzichtet, ein nicht zu unterschätzender Erfolg der Vobo–Bewegung, der erst kürzlich aus dem Volkszählungsbüro erfolgreiche Arbeit bescheinigt wurde. Aktuellen Daten zufolge waren noch immer zehn Prozent der befragten Haushalte die Antworten schuldig geblieben. 20 Prozent der abgegebenen Bögen mochten die Zähler nur als Datenschrott bezeichnen. Der Beschluß der Kölner Verwaltungskonferenz wurde nach Mutmaßungen der Grünen auch mit der politischen Spitze der Stadt abgesprochen. Eine Korrektur dieser weisen Entscheidung sei nur möglich, wenn die SPD im Stadtrat ihre Verwaltung zurückpfeifen sollte. Das würde, so die Einschätzung der Grünen, erhebliches politisches Porzellan zerschlagen und sei sogar den eher rechtslastigen Kölner Sozialdemokraten nicht zuzutrauen. Köln ist nicht die erste größere Stadt in Nordrhein–Westfalen, die von ihrem Recht Gebrauch macht, die Volkszählung ohne Zwangsmaßnahmen zu Ende zu bringen. Auch die Landeshauptstadt Düsseldorfhat auf Zwangsmaßnahmen verzichtet, darüber hinaus die gesamte Zählerei für beendet erklärt, obwohl mitnichten alle Bögen zurückgekommen waren. Bisher unerprobte Möglichkeiten ungeschoren davonzukommen, haben offenbar Volkszählungsboykotteure, deren Wohnverhältnisse zu Zählungszeiten undurchsichtig waren. Das Berliner Verwaltungsgericht, das zuvor Tausende von gut begründeten Anträgen von Boykotteuren abgelehnt hatte, gab jetzt erstmals einer Antragstellerin recht. Die Frau hatte ausgeführt, zum Stichtag, am 25. Mai, gar nicht in der Wohnung gewohnt zu haben, in der sie gemeldet war. Als Beleg dafür hatte sie eine formlose Bescheinigung ihrer Vermieterin beigebracht. Da für die Volkszählung nicht die Meldeadresse maßgeblich ist, sondern der tatsächliche Aufenthaltsort einer Person, könnten mit dieser simplen Begründung auch andere Boykotteure von Zwangsmaßnahmen verschont bleiben, die nachweislich zum Zeitpunkt der Zählung nicht an der bei der Meldebehörde angegeben Adresse gelebt haben, aber dorthin ihren Bogen zugesandt bekamen.