piwik no script img

Urteil über Baby M

■ Im US-Bundessstaat New Jersey ist „Baby M“ letztinstanzlich dem Vater zugesprochen worden

Berlin (wps/taz) – In dem inzwischen zwei Jahre alten Streit um „Baby M“ hat der Oberste Gerichtshof des US-Bundesstaates New Jersey am Mittwoch Leihmutter-Verträge für ungültig erklärt. Mit der Begründung, solche Vereinbarungen würden dem illegalen Handel mit Babies Vorschub leisten, revidierten die Richter das Urteil der vorangegangenen Instanz, die Leihmütter-Verträge für legal gehalten hatte. Trotzdem sprach das Gericht dem genetischen Vater William Stern das Pflegerecht für „Baby M“ zu. Die Leihmutter Mary Beth Whitehead-Gold erhielt das Recht, das von ihr ausgetragene Kind regelmäßig zu besuchen.

Beobachter sehen in dem Urteil einen entscheidenden Schlag gegen das kommerzielle Leihmuttergewerbe in den gesamten USA, obwohl das Urteil nur in New Jersey bindend ist. Es wird erwartet, daß es auch in anderen Bundesstaaten zur Anwendung kommt. Gleichzeitig glauben Kritiker des Babygeschäfts, daß ...

Fortsetzung auf Seite 2

Links lesen, Rechts bekämpfen

Gerade jetzt, wo der Rechtsextremismus weiter erstarkt, braucht es Zusammenhalt und Solidarität. Auch und vor allem mit den Menschen, die sich vor Ort für eine starke Zivilgesellschaft einsetzen. Die taz kooperiert deshalb mit Polylux. Das Netzwerk engagiert sich seit 2018 gegen den Rechtsruck in Ostdeutschland und unterstützt Projekte, die sich für Demokratie und Toleranz einsetzen. Eine offene Gesellschaft braucht guten, frei zugänglichen Journalismus – und zivilgesellschaftliches Engagement. Finden Sie auch? Dann machen Sie mit und unterstützen Sie unsere Aktion. Noch bis zum 31. Oktober gehen 50 Prozent aller Einnahmen aus den Anmeldungen bei taz zahl ich an das Netzwerk gegen Rechts. In Zeiten wie diesen brauchen alle, die für eine offene Gesellschaft eintreten, unsere Unterstützung. Sind Sie dabei? Jetzt unterstützen