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Strafanzeige gegen Weimar

40 Frankfurter Ärzte und Rechtsanwälte verklagen Hessens Umweltminister (CDU) / „Beihilfe zum unerlaubten Betreiben kerntechnischer Anlagen“  ■ Aus Frankfurt Reinhard Mohr

„Der Betrieb aller Hanauer Atomanlagen als solcher ist rechtswidrig und strafbar.“ Aus diesem Grund hat sich eine Frankfurter Initiative von 40 Anwälten, Ärzten und Lehrern entschlossen, bei der Staatsanwaltschaft in Hanau Strafanzeige gegen den hessischen Umweltminister Weimar (CDU) „wegen des Verdachtes des unerlaubten Betreibens kerntechnischer Anlagen“ (Paragraph 327 Abs.1 StGB) zu erstatten. Für Christoph Kremer, Frankfurter Rechtsanwalt und Sprecher der Initiative, die gestern in Frankfurt vor die Presse trat, sind „keinerlei Zweifel denkbar“, daß sich der hessische Umweltminister als amtlicher „Überwachungsgarant“ strafbar macht, „wenn er es unterläßt, strafbare und strafbewehrte Verletzungen des Atomrechts zu unterbinden“. Das aber, so Kremer, sei spätestens seit dem ALKEM- Urteil des Landgerichts Hanau vom 12.November 1987 eindeutig erwiesen.

Dieser Strafanzeige liege ausschließlich die in der schriftlichen Urteilsbegründung des Hanauer Landgerichts dargelegte Rechtsauffassung zugrunde, derzufolge keine der vier Hanauer Nuklearbetriebe eine Genehmigung nach Paragraph7 Atomgesetz besitze, die zum Betreiben der kerntechnischen Anlagen zwingend geboten sei. Das Gericht hatte die Praxis der „Vorabzustimmungen“ zu betriebstechnischen Veränderungen als rechtswidrige Umgehung des Atomgesetzes und des öffentlichen Genehmigungsverfahrens gerügt. Zur Verurteilung der damaligen ALKEM-...

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